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Erhebung Zensus: Was für Wernigeröder zum Start der Volkszählung wichtig ist

Jeder zehnte Harzer muss beim Zensus mitmachen. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur ersten großen Volkszählung in Wernigerode seit 2011.

18.05.2022, 18:15
Der Zensus 2022 ist in Wernigerode gestartet.
Der Zensus 2022 ist in Wernigerode gestartet. Foto: A. Hofmann/ Stadt Wernigerode

Wernigerode (mg) - Diese Post haben gut 3000 Wernigeröder in den zurückliegenden Tagen erhalten: Rund zehn Prozent der Bevölkerung sind nach einem statistischen Verfahren ausgewählt worden, an der bundesweiten Volkszählung Zensus 2022 teilzunehmen.

„Ziel ist die Erfassung und Erneuerung von Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen“, heißt es aus dem Rathaus.

In Wernigerode ist dafür eine von insgesamt 38 Erhebungsstellen in Sachsen-Anhalt eingerichtet – sie kümmert sich neben der Fachwerkstadt um Ilsenburg, Osterwieck und den Nordharz. Erreichbar ist die Stelle im Rathaus unter Telefon (0 39 43) 65 44 74.

Muss ich Auskunft geben?

Alle betroffenen Einwohner seien nach Gesetz auskunftspflichtig, teilt eine Sprecherin der Stadtverwaltung mit. Wer dieser Plicht nicht nachkommt, dem drohe ein vom Land angeordnetes Mahnverfahren und bei weiterer Auskunftsverweigerung ein Bußgeld. Dessen Zahlung befreie nicht von der Auskunftspflicht.

Seit dem Stichtag Sonntag, 15. Mai, erhalten die Betroffenen Besuch von Erhebungsbeauftragten. Diese Fragesteller sind im Auftrag der Stadt Wernigerode unterwegs und können sich mit einem von der Kommune unterzeichneten Ausweis legitimieren. Sie sollen mit den Einwohnern ein Interview führen beziehungsweise beim Beantworten der Fragen helfen.

Wie viele Fragen werden beim Zensus gestellt?

Beim Umfang gebe es vier verschiedene Varianten: Für die Kurzbefragung müssen lediglich sieben persönliche Angaben ausgefüllt werden. Die Haushaltsbefragung umfasst insgesamt 40 Punkte. Bei den meisten reicht ein Kreuzchen, nur bei wenigen Fragen – zum Beispiel zur Tätigkeit – sind Texte einzutragen.

In Wohnheimen mit eigener Haushaltsführung, etwa für Studenten, übernimmt ein Erhebungsbeauftragter die Befragung. Die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie Senioren- und Pflegeheimen, psychiatrischen Einrichtungen oder Internaten werden nicht persönlich befragt. Stattdessen soll die Einrichtungsleitung Auskunft geben. Zu den Bewohnern werden nur Punkte wie Name, Geschlecht, Familienstand oder Staatsangehörigkeit abgefragt.

Datenschutz stehe beim Zensus im Vordergrund, heißt es weiter. Mit der Erfassung und Bearbeitung Beauftragte sind zur strengsten Geheimhaltung verpflichtet. Es ist verboten, Daten an Finanzamt, Polizei oder Meldestelle weiterzugeben.