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Bauen Bungalows am Jersleber See dürfen nicht vergrößert werden

Dürfen Laubenpieper am Jersleber See ihre Bungalows künftig vergrößern? Darüber hat der Gemeinderat entscheiden.

Von Sebastian Pötzsch Aktualisiert: 31.03.2022, 19:52
Lauben am Jersleber See dürfen nicht vergrößert werden, zumindest nicht am Südufer in der Gemarkung von Meitzendorf.
Lauben am Jersleber See dürfen nicht vergrößert werden, zumindest nicht am Südufer in der Gemarkung von Meitzendorf. Foto: Sebastian Pötzsch

Jersleber See - Hintergrund ist der Antrag einer sogenannten Bauherrschaft auf Erhöhung der zulässigen Grundfläche ihrer Laube in der Bungalowsiedlung am Südufer von derzeit 40 auf 70 Quadratmeter sowie Erhöhung der Geschossflächenzahl.