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Entgeltordnung In Gersdorf sind 144 Euro zu zahlen

Die Entgeltordnungen für die Gemeinschaftshäuser und Sporthallen der Niederen Börde bringen für Vereine und Privatpersonen Mehrkosten.

Von Ariane Amann 02.11.2015, 23:01

Groß Ammensleben l Seit August gelten für die Gemeinschaftshäuser und die Sportstätten der Niederen Börde neue Entgeltordnungen. Die Erhöhungen bei den Mietpreisen für die Bürgerhäusern fallen teils moderat, teils deftig aus. Kostete das Anmieten des großen Saals im Dahlenwarsleber Gemeindehaus bisher 35 Euro für fünf Stunden, sind es ab sofort 40 Euro. Ein ganzer Tag für eine Familienfeier oder andere Aktivitäten schlägt mit 80 Euro zu Buche (bisher 65 Euro).

Die Jersleber müssen etwas tiefer in die Tasche greifen. Der große Saal kostet im dortigen Gemeindesaal für fünf Stunden 88 Euro (bisher 65), für den ganzen Tag 175 Euro statt wie bisher 110 Euro.

Am meisten jedoch ist die Erhöhung der Gebühren im Gersdorfer Gemeindehaus zu spüren. Dort wurden die Mietpreise jeweils mehr als verdoppelt. Kostete eine Nutzung bis zu fünf Stunden bisher 35 Euro, fallen jetzt 72 Euro für den gleichen Zeitraum an. Will man das Gemeindehaus für den ganzen Tag mieten, wird es ebenfalls teurer: 144 Euro stehen dann auf der Rechnung statt den bisherigen 65 Euro.

Günstiger kommen die Vahldorfer weg. Im großen Gemeinschaftsraum kosten fünf Stunden Nutzung nun 31 statt bisher 25 Euro, der Preis für den ganzen Tag bleibt mit 70 Euro konstant.

Der Gemeinderat hatte mehrheitlich die Erhöhung der Mietgebühren beschlossen, weil sich die Gemeinde nach wie vor in der Haushaltskonsolidierung befindet. So muss gespart werden, wo es geht. Und ebenso müssen die Einnahmen der Gemeinde, eben auch aus der Vermietung der Gemeindehäuser für Aktivitäten von Vereinen und Privatpersonen, erhöht werden.

Ebenfalls hat der Gemeinderat in diesem Jahr die Entgeltordnung von Sporteinrichtungen im Gemeindegebiet beschlossen. Darin sind erstmals auch Gebühren für die Nutzung der Sporthallen geregelt. Weiter kostenfrei bleibt die Nutzung, wenn gemeinnützige Vereine Sportveranstaltungen in den Hallen und Einrichtung durchführen.

Für außersportliche Veranstaltungen fallen Gebühren an, zum Beispiel für Kleintierausstellungen wie die Schau der Samsweger Kleintierzüchter in der örtlichen Mehrzweckhalle. Dabei unterscheidet die Gemeinde auch noch nach Vereinen, die in der Niederen Börde ansässig sind, und solchen, die „von außerhalb“ kommen.

Den Vereinen der Gemeinde gewährt die Entgeltordnung geringere Mietpreise als den „Fremdvereinen“. Kostet ein ganzer Tag in der Samsweger Sporthalle für einen nicht in der Niederen Börde ansässigen Verein 533 Euro, muss ein Verein aus der Gemeinde nur 266 Euro zahlen.

Vertreter mehrerer Vereine aus dem Gemeindegebiet befürchten, dass diese neuen Regelungen für Gemeindehäuser und Sportstätten über kurz oder lang das Vereinsleben in der Gemeinde enorm beeinträchtigen werden. „Es wird nicht lange dauern, bis die ersten Vereine ihre Aktivitäten in den Gemeinderäumen einstellen müssen, weil sie die Mieten nicht mehr bezahlen können“, heißt es.

Einen Ausweg aus dieser möglichen Folge der Gebühren-Anhebung bietet allerdings ein Paragraf in beiden Satzungen, der es Bürgermeisterin Erika Tholotowsky ermöglicht, im Einzelfall Nachlässe auf die Entgelte bis zu einem Höchstbetrag von 1500 Euro (Entgeltordnung für die Nutzung von Sporteinrichtungen) zu gewähren oder auch zu ermäßigen und ganz auszusetzen (Entgeltordnung für die Benutzung der Gemeinderäume). Sollte eine geplante Ermäßigung für die Nutzung der Sporteinrichtungen über der Ermessensgrenze der Bürgermeisterin in Höhe von 1500 Euro liegen, muss der Hauptausschuss der Gemeinde über diese Ermäßigung entscheiden.

Gegen die Entscheidungen des Gemeinderates hatte es Protest und einen Antrag aus der Bürgerschaft gegeben, die getroffenen Beschlüsse noch einmal zu prüfen. Trotz 447 gesammelter Unterschriften lehnte der Rat das Anliegen mehrheitlich ab, die Erhöhung und Erhebung der Gebühren ist also beschlossene Sache.