1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wolmirstedt
  6. >
  7. Neues Zuhause für eine Familie?

Landkreis Börde Neues Zuhause für eine Familie?

Fraktionsantrag schlägt die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Lager Moria in Wolmirstedt:

Von Christian Besecke 05.02.2021, 11:34

Wolmirstedt l Der Antrag der Fraktion SPD/Linke/Grüne wird am kommenden Montag besprochen. Dabei handelt es sich um den Vorschlag, eine Familie aus dem Flüchtlingslager Moria in Griechenland in Wolmirstedt aufzunehmen, sodass diese ein neues Zuhause finden kann. Die Idee dazu hat das Stadtratsmitglied Robert Grafe (Die Linke) eingebracht.

„Wir kennen die Bilder des verheerenden Zustandes im Flüchtlingslager Moria“, zitiert die Fraktionsvorsitzende Waltraud Wolff aus der Begründung des Antrages. „Niemand kann sich der bedrückenden Situation entziehen, in der sich das griechische Volk und seine Regierung befinden.“ Die Fraktion habe dabei das Beispiel der Landeshauptstadt Magdeburg vor Augen, die Flüchtlinge aus dem bewussten Lager aufgenommen hat. Zudem wird das Beispiel des Bündnisses „Städte sicherer Häfen“ angeführt. „Wir wollen als Kleinstadt dazu beitragen, dass Menschen wieder menschenwürdig leben und sich neue Perspektiven erarbeiten können“, betont die Fraktionsvorsitzende.

Möglichkeiten der Bereitstellung einer Wohnung gebe es über die stadteigene Tochter Wolmirstedter Wohnungsgesellschaft (WWG). Für die Umsetzung des Planes könne Kontakt zur Landeshauptstadt aufgenommen werden.

Robert Grafe führt seine Beweggründe an: „Im Jahr 2015 gab es weltweit 60 Millionen Flüchtlinge, jetzt sind wir mittlerweile schon bei 80 Millionen angekommen. Wir können natürlich nicht die ganze Welt aufnehmen, aber eine speziell ausgewählte Familie mit drei bis fünf Personen könnte unsere Stadt gut verkraften.“

Es könne eine Integration zu den speziellen Wolmirstedter Bedingungen erfolgen. Zudem gehe es auch darum, nicht einfach nur ein zugeteiltes Kontingent vom Landkreis übergestülpt zu bekommen, sondern Hilfe mit Sinn und Nachhaltigkeit zu leisten.

„Im Jahr 2020 hatten wir bei der WWG einen Leerstand von 16 Prozent“, erläutert das Stadtratsmitglied. „Platz sollte also vorhanden sein. Allerdings sind wir natürlich auch der Bevölkerung verpflichtet und sollten schauen, was wir schultern können und was nicht.“ Beeindruckt haben ihn Medienberichte über die Flüchtlingskrise und der besondere Fall eines missbrauchten Mädchen, welches im Schneematsch bei einem Flüchtlingslager gefunden worden war.

Die Verwaltung der Stadt Wolmirstedt hat schon eine Stellungnahme zu dem Antrag abgegeben. Darin verweist sie auf die Zuständigkeiten. „Das humanitäre Ansinnen dieses Antrages ist nachvollziehbar“, betont Bürgermeisterin Marlies Cassuhn (parteilos). Aus Sicht der Verwaltung könne das Beispiel Magdeburg aber nicht greifen, da es sich dabei um eine kreisfreie Stadt handele. Diese regele die Aufgaben der Ausländerbehörde in eigener Zuständigkeit. Im Falle von Wolmirstedt sei der Landkreis Börde zuständig. Schließlich sei der für alle Fragen der Aufenthaltsgenehmigung, die Versorgung mit Wohnraum, die Hilfe zum Lebensunterhalt und alles weitere zuständig.

Daniel Görges, Sachgebietsleiter für Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeiten beim Landkreis Börde stimmt der Bürgermeisterin zu. „Zunächst einmal muss man sagen, dass der Ansatz des Antrages an sich zutiefst humanitär ist“, sagt er. Allerdings hätte ein entsprechender Beschluss des Stadtrates keinerlei Rechtsgrundlage.

„Die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Verteilung wird über die Bundesregierung und das Amt für Migration und Flüchtlinge entschieden“, betont er. So sei es relativ schwer bis nahezu unmöglich, eine ausgewählte Familie auf dem angedachten Weg in die Ohrestadt zu holen. Der lobenswerte humanitäre Gedanke bewege sich in dem Fall außerhalb der rechtlichen Gegebenheiten.

Allerdings bestünde die Möglichkeit, die Bürgermeisterin zu beauftragen, Kontakt zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufzunehmen und das Anliegen dort vorzubringen – sofern es denn der Wille der Stadtratsmitglieder sei. Die Erfolgsaussichten werden jedoch als eher gering eingeschätzt.

Sandra Simon, Leiterin des Amtes für Soziales und Integration beim Landkreis Börde fügt hinzu: „Die Aktivitäten zur Unterbringung von Menschen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Fluchtkontextes sind löblich.“ Um gesetzeskonform, gerade in Bezug auf das Aufenthaltsrecht zu handeln, bestehe durchaus die Möglichkeit, dass die Stadt Wolmirstedt eine Familie oder Familien mit Bleibeperspektive mit Wohnraum versorge.

„Das heißt konkret, dass es in einem solchen Fall eine Familie betreffen könnte, die sich im Übergangsprozess von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hin zu Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II befindet“, erläutert die Amtsleiterin. „Eine solche Familie müsste mit Wohnraum ausgestattet werden. Für diese Fälle wäre der Aufenthaltsstatus mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abschließend geklärt.“ Genauer gesagt handelt es sich dabei um Migranten, die bereits in Deutschland sind und alle Behördenentscheidungen hinter sich haben. Für Rückfragen zu dem Thema stehe das Amt für Soziales und Integration jederzeit zur Verfügung, betont die Amtsleiterin.