PatientenverfügungZweifel am Sterbebett

Zwei Mediziner referierten in Wolmirstedt über die Gefahren bei Patientenverfügungen - und ihre Chancen.

Von Juliane Just 21.09.2018, 01:01

Wolmirstedt l Immer mehr Bundesbürger entscheiden sich für eine Patientenverfügung. Im Jahr 2012 waren es laut dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband 26 Prozent, 2017 bereits 43 Prozent. Trotzdem bleiben Patientenverfügungen ein existenzielles, aber auch ungemütliches Thema.

Deshalb haben die Pfeifferschen Stiftungen dieser Tage in den Katharinensaal in Wolmirstedt zu einer Informationsveranstaltung über Patientenverfügungen und Versorgungsformen für schwerstkranke Patienten eingeladen. Das Interesse war groß: Mehr als 40 Wolmirstedter erschienen.

Internist und Palliativmediziner Ulrich Franz Apel vom Verein Gesundheit für Wolmirstedt und Dr. Denise Sedlak, ärztliche Leiterin der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung der Pfeifferschen Stiftungen, erläuterten die Probleme beim Verfassen einer solchen Vollmacht.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Anforderung der konkreten Benennung einzelner medizinischer Maßnahmen sowohl für die Patientenverfügung als auch für die Vorsorgevollmacht gilt. Diese Entscheidung ist im Sinne der Patienten. Dabei geht es um eine zentrale Frage: Kann man als Arzt hinreichend sicher sein, dass der Verfügende sich der tödlichen Konsequenz seiner Wünsche bewusst war, als er sie vor Monaten oder sogar Jahren aufschrieb?

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass selbst nächste Angehörige wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder erwachsene Kinder im Ernstfall nicht automatisch für sie entscheiden dürfen. Ohne „Vertretungsmacht“ darf solche Entscheidungen niemand für einen anderen fällen – egal, ob es um Gesundheit, Finanzen oder Wohnung geht. Das ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz. Nur Eltern dürfen für ihre minderjährigen Kinder im Fall der Fälle entscheiden. Ansonsten setzt ein Gericht bei Bedarf einen Betreuer ein.