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Protest Abwasserverband hält an den Beiträgen fest

Auf dem Wolmirstedter Boulevard kamen rund 200 Menschen zusammen. Sie protestierten gegen den Herstellungsbeitrages II beim Abwasserverband.

Von Ariane Amann 26.01.2016, 23:01

Wolmirstedt l Ein Erlass zum Thema Herstellungsbeiträge aus dem Innenministerium hatte noch am Montagabend für Aufruhr gesorgt: Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht bat um die Aussetzung der Widerspruchsverfahren im Falle der Erhebung von Herstellungsbeiträgen bei den Wasserverbänden wie dem Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ).

Allerdings: Rechtlich bindenden Charakter hat dieser Erlass nicht. Nancy Eggeling, stellvertretende Pressesprecherin des Innenministeriums, sagt: „Der Erlass hat empfehlenden Charakter. Wir gehen davon, dass dieser Empfehlung gefolgt wird.“ Aus der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes heißt es dazu: „Die Verbände, also auch der WWAZ, können dieser Empfehlung folgen, müssen es aber nicht.“

Bei der Bürgerinitiative „BI‘91“, die sich gegen die Erhebung der Herstellungsbeiträge wendet, sorgte der Erlass erst einmal für Unsicherheit. „Da müssen wir wohl erst mal schauen, wie es weitergeht“, sagte Thomas Spelsberg am Morgen. Doch schon am Vormittag stand für den Sprecherrat fest: „Die geplante Kundgebung am Nachmittag wird stattfinden. So kurzfristig können wir das nicht mehr absagen.“

Zur Kundgebung um 17 Uhr kamen dann rund 200 Menschen auf den Wolmirstedter Boulevard, um dem WWAZ ihren Unmut über die verschickten Bescheide für den Herstellungsbeitrag II zu bekunden. Monika Kulas aus dem Sprecherrat der Bürgerinitiative erklärte noch: „Wir vernetzen uns jetzt mit den anderen Bürgerinitiativen gegen die Herstellungsbeiträge und versuchen aufzuschlüsseln, wer zahlen muss und wer nicht.“ Die Forderung nach der Rücknahme der Beitragsforderungen bekräftigte die Bürgerinitiative noch einmal.

Für WWAZ-Geschäftsführer Jörg Meseberg stand gestern bereits am späten Nachmittag vor der Kundgebung fest: „Wir können uns gar nicht an diesen Erlass halten, für uns gilt weiterhin die Anordnungsverfügung, nach der wir den Herstellungsbeitrag II abrechnen müssen. Solange diese Verfügung vom Ministerium nicht zurückgenommen wird, werden wir weiter von der Bezahlung der Herstellungsbeiträge durch unserer Kunden ausgehen müssen.“

Laut Paragraf 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) besteht im Land Sachsen-Anhalt eine Beitragserhebungspflicht für Trink- und Schmutzwasserleitungen. „Auf Grund dieser Beitragserhebungspflicht ist auch der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband verpflichtet, Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten zu erheben“, so Meseberg.