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Satzungsänderung Bürger können Rathausräume mieten

Für die Nutzung von Kultur- und Sportstätten in Wolmirstedt gibt es eine neue Satzung. Sogar Rathausräume sind nun gegen Gebühr nutzbar.

Von Gudrun Billowie 12.09.2017, 01:01

Wolmirstedt l Im Ratssaal tagt der Stadtrat. Dieser Saal in der ersten Etage des Wolmirstedter Rathauses kann aber auch von anderen Bürgern, Vereinen oder Firmen als Versammlungsraum genutzt werden. Für jede angefangene Stunde sind dafür 15 Euro fällig. Der Beratungsraum des Rathauses steht für 10 Euro pro Stunde zur Verfügung. Das ist in der überarbeiteten Satzung so festgelegt. Bisher gab es für diese Räume keine satzungsgemäß verbindliche Regelung.

Das soll sich nun ändern. Stimmt der Stadtrat zu, tritt die neue Satzung am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Darin ist auch aufgeführt, dass sich die Sportvereine mit vier Euro pro Stunde an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligen müssen. Dieser Preis gilt für je ein Feld der Halle der Freundschaft, der Hallen der Gutenberg-Schule und der Leibniz-Schule, die Sport- und Kegelhalle in Glindenberg, außerdem für das Küchenhornstadion „Glück auf“ und die Sportplätze in Elbeu und Glindenberg. Vereine, die ihren Sitz nicht in Wolmirstedt haben, werden mit 16 Euro zur Kasse gebeten, gewerbliche Nutzer müssen 30 Euro für ein Feld pro Stunde bezahlen.

Derart unterschiedliche Gebühren werden auch für die anderen städtischen Einrichtungen verlangt. Nutzen Vereine die Museumsscheune oder Freilichtbühne, zahlen sie 100 Euro pro Tag, gewerblich Tätige müssen 250 Euro berappen.

Wer städtische Einrichtungen mietet, muss zudem einen Vertrag über die Reinigung abschließen. Das ist in der Satzung nicht aufgeführt und diese Praxis irritierte den Ortschaftsrat Mose. „Woher wissen wir, wie hoch die Reinigungskosten sind?“, wollte Ortsrat Thomas Nagel wissen. Er und die anderen Ortsräte wollten es nicht vertreten, dass Bürgern zwar die Mietkosten per Satzung bekannt gemacht werden, dann aber noch die Reinigungskosten als quasi versteckte Kosten oben drauf gebrummt werden. Sie wünschten sich in diesem Punkt mehr Transparenz. Außerdem wollten sie nicht hinnehmen, dass die Bürger offenbar gar keine Möglichkeit mehr haben, den Raum selber zu reinigen, um die Reinigungskosten zu sparen.

Lutz Neumann war als Vertreter der Stadtverwaltung vor Ort und erklärte, dass es in der Vergangenheit nicht immer gut funktioniert habe, wenn die Nutzer die Räume selbst reinigten, sodass künftig von vornherein eine Firma beauftragt werde, deren Leistung zu zahlen ist.

Auch dafür forderte Thomas Nagel eine Kalkulation, damit der Ortschaftsrat den Bürgern erklären könne, wie sich die jeweils geforderte Reinigungsumme ergibt.

Weiterhin ist es Bürgern möglich, Klassenräume, das Computerkabinett oder die Aula, beziehungsweise das Forum in den Grundschulen „Adolph Diesterweg“ und „Johannes Gutenberg“ zu mieten. Ein Klassenraum beispielsweise kostet für Vereine pro Tag 26 Euro, für gewerbliche Nutzer oder nichtgemeinnützig arbeitende Personengruppen 40 Euro pro Tag.

Die Verwaltung legt zum selben Thema eine weitere Satzung vor. Die regelt die Nutzung und kann salopp gesagt als „Große Hausordnung“ gelten. Darin ist unter anderem festgelegt, dass regelmäßiger Trainings- Probe- und Wettkampfbetrieb bis zum 30. Juni für das Folgejahr angemeldet werden muss. Großveranstaltungen in kulturellen Einrichtungen müssen bis zum 30. Oktober beantragt werden, kurzfristige Einzelveranstaltungen bis spätestens einen Monat vorher angezeigt werden.

Die Genehmigungen erteilt - sofern nichts dagegen spricht - der jeweilige Fachdienst im Rathaus, der bei Bedarf auch Auflagen erteilen kann. Wichtig ist der Verwaltung auch, dass bereits bei der Antragstellung eine volljährige Person benannt wird, die Verantwortung übernimmt und während der Veranstaltung ständig anwesend ist. „Bei einer Jugendveranstaltung genügt es nicht, wenn die volljährige Person nur einmal in der Stunde vorbeischaut“, stellt Lutz Neumann klar.

Die meisten dieser Angelegenheiten waren auch bisher in einer Satzung geregelt. Die war mit der Gebührensatzung zusammengefasst, die Kommunalaufsicht hatte jedoch zwei gesonderte Satzungen gefordert. Die liegen nun vor. Dem Stadtrat gebührt darüber das letzte Wort. Der tagt am Donnerstag, 28. September, ab 18 Uhr im Ratssaal.