Drogen Wolmirstedt: Drogen per Lieferdienst über Telegram
In Großstädten sind sogenannte Drogen-Taxis verbreitet. Dass Cannabis nun auch in Wolmirstedt über diesen Weg an den Mann gebracht wird, scheint neu. Vermarktet werden die Drogen, die per Lieferservice gebracht werden, in der Regel über Telegram-Gruppen. Wie geht die Polizei damit um?

Wolmirstedt - Es ist dunkel, an einer Straßenecke steht ein Mann mit einer tief ins Gesicht gezogenen Kapuze, ab und zu tritt jemand an ihn heran, die Hände werden geschüttelt und so die Drogen ausgetauscht. Eine solche Szene hat wohl jeder schon einmal in einem Sonntagabend-Krimi gesehen. Und es gibt sicher auch genug solcher Drogenverkäufe auf den Straßen, bestimmt auch in Wolmirstedt. Doch es kommt ein neuer Verkaufsweg auf, einer, bei dem man nicht auf die Straße muss: Telegram.
Beim Durchsuchen des Messengerdienstes wird schnell deutlich, dass es für fast alle größeren Städte Gruppen gibt, in denen Drogen zum bestellen nach Hause angeboten werden. Diese „Drogen-Taxis“ scheinen nun aber auch nach Wolmirstedt zu schwappen – zumindest laut Telegram. In einer Gruppen bieten Nutzer Drogen zum bestellen an. Dort steht auf einem Bild eines Hanfblattes: „Weed Cocaine Shop“. Sprich, es wird neben Cannabis auch Kokain verkauft. Ein weiteres Angebot lautet: „Grundprinzip der Arbeit: Weltweiter Versand, Anonymität des Kunden, Bezahlen Sie mit Sicherheit und Anonymität, Schnelle Expresslieferung, Zuverlässig getarnte Verpackung ohne Gerüche und Spuren, 24/7-Support.“
Handel und Besitz von illegalen Drogen ist verboten
Doch wie geht die Polizei mit solchen Angeboten um? „Also zuerst einmal ist der Handel und der Besitz verboten“, sagt Matthias Lütkemüller, Sprecher vom Polizeirevier Börde mit. Bei Fotos, auch bei welchen die auf sozialen Netzwerken geteilt würden, sehe das aber anders aus. „Ein Foto oder eine Abbildung sind nicht strafbar.“ Anders ist es aber dann, wenn die Drogen damit über Soziale Medien zum Verkauf angeboten werden würden. „Das ist eine strafbare Angelegenheit. Wenn das jemand zur Anzeige bringt, gehen wir dem nach. Aber es muss eben jemand zur Anzeige bringen.“
Solche Angebote seien für die Polizei ziemlich schwer zu kontrollieren, vor allem in Hinblick auf die möglicherweise anstehende Legalisierung von Marihuana. „Was nicht heißt, dass dem nicht nachgegangen wird. Jeder Fall den wir ermitteln, kommt zu Staatsanwaltschaft.“
Schulhofdrogen und Legal Highs im Landkreis Börde
Ob das Angebot durch solche online Dienste für Jugendliche leichter verfügbar geworden sei? : „Wer dort bestellt, ist vermutlich eher ein Einzelgänger, mit wenig Freunden auf dem Schulhof“, sagt Lütkemüller. „Bei einer entsprechenden sozialen Vernetzung ergeben sich sehr wahrscheinlich andere Erwerbsmöglichkeiten.“ Im Prinzip sei es wie beim Alkohol – irgendjemand kennt immer einen 16-Jährigen, der welchen kaufen darf.
Lütkemüller sieht das Problem eher bei den sogenannten „Legal High“-Angeboten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung beschreibt die Substanzen wie folgt: „Legal Highs werden irreführend als Kräutermischungen, Badesalze, Lufterfrischer oder Pflanzendünger benannt und wirken in ihren bunten Verpackungen vermeintlich harmlos. Die Zusammensetzung der Inhalte ist nicht ausgewiesen, so können Konsumierende nicht wissen, in welcher Konzentration sie welche synthetischen psychoaktiven Substanzen - geschnupft, geraucht, geschluckt oder gespritzt - zu sich nehmen. In der Regel ahmen die synthetisch hergestellten Stoffe die Wirkung von Amphetamin und Ecstasy oder Cannabis nach.“
Laut dem Polizeisprecher sei es schwer, bei der Deklarierung der Stoffe als verboten hinterzukommen. Ferner geht das Bundeskriminalamt (BKA) davon aus, dass viele der verwendeten Stoffe nur fälschlicherweise als legal bezeichnet würden – in der Regel seien sie durchaus verboten. „Das ist extrem gefährlich“, sagt Lütkemüller. „Genau wie andere illegale Drogen in dem Preissegment.“ Dazu zähle etwa Crystal Meth, „was preislich auch nicht so hoch liegt und sofort zur Abhängigkeit führen kann.“
Polizei: Nur Spezialeinheiten machen Scheingeschäfte
Doch zurück zu den Wolmirstedter Drogen-Taxis. Warum bestellt die Polizei nicht einfach dort und nimmt dann den Fahrer fest? „Im Prinzip sind Scheingeschäfte seitens der Strafverfolgungsbehörden erlaubt. Allerdings machen das Spezialeinheiten in enger Abstimmung mit den Staatsanwaltschaften, nicht wir als Polizeirevier.“
Bei den Ermittlungen in Bezug auf den Messenger Telegram kommt erschwerend hinzu, dass die Zusammenarbeit für die Behörden nicht unkompliziert ist. Es gibt zwar, obgleich das Unternehmen seinen Nutzern stets Anonymität zusichert, durchaus eine Zusammenarbeit mit dem BKA. „Das klappt auch manchmal, aber da muss auch geguckt werden, wie hoch die kriminelle Energie ist. Das geht dann an bestimmte Fachkommissariate.“
