Ordnungswidrigkeit Anhalt-Bitterfeld: Ministerium verlängert Umtauschfrist für Fahrerlaubnis
Momentan werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen abgelaufener Führerscheine eingeleitet, sofern man denn erwischt wird. Die Frist, die ursprünglich am 19. Januar ablief, wurde nun verlängert.

Zerbst/Köthen (vs) - Die erste Umtauschfrist für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 endet bereits am 19. Januar, also in wenigen Tagen. Wie Landkreissprecher Udo Pawelczyk jetzt mitteilte, hat Sachsen-Anhalts Ministerium für Infrastruktur und Digitales die Frist zum Umtausch dieser Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert.