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Ordnungswidrigkeit Anhalt-Bitterfeld: Ministerium verlängert Umtauschfrist für Fahrerlaubnis

Momentan werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen abgelaufener Führerscheine eingeleitet, sofern man denn erwischt wird. Die Frist, die ursprünglich am 19. Januar ablief, wurde nun verlängert.

07.01.2022, 12:26
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld, Hauptsitz Köthen.
Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld, Hauptsitz Köthen. Foto: Thomas Kirchner

Zerbst/Köthen (vs) - Die erste Umtauschfrist für Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 endet bereits am 19. Januar, also in wenigen Tagen. Wie Landkreissprecher Udo Pawelczyk jetzt mitteilte, hat Sachsen-Anhalts Ministerium für Infrastruktur und Digitales die Frist zum Umtausch dieser Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert.