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Auflagen Gänsehaltung vor Verwaltungsgericht

Die Freilandgänsehaltung in Deetz für dieses Jahr ist ungewiss.

Von Thomas Höfs 11.03.2018, 07:00

Deetz l Der Deetzer Freilandgänsehalter Mathias Mösenthin überlegt noch, ob er in diesem Jahr die Gänsehaltung unter freiem Himmel fortsetzt.

Hintergrund ist eine fachliche Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld über die Haltung der Tiere. Per Bescheid hatte der Landkreis dem Landwirt am 11. Dezember untersagt, die Gänse weiter unter freiem Himmel zu füttern. Außerdem soll der Landwirt die Fläche, auf denen er die Vögel hält, mit Netzen überspannen. Damit soll wirksam verhindert werden, dass Wildvögel Kontakt zu den Tieren erhalten.

Der Landkreis beruft sich auf die Geflügelpestverordnung als Begründung für seine Anordnung. Die Nähe zu Rastplätzen von durchziehenden Wildvögeln sieht der Landkreis als mögliche Gefahr. Dabei, sagt Mathias Mösenthin, sei bis heute nicht klar, wie die Vogelgrippe übertragen werde. Selbst das Friedrich-Loeffler-Institut als die Instanz für die Vogelseuche könne nicht mit Gewissheit sagen, wie die Krankheit übertragen werde, entgegnet er. Unklar ist nach wie vor, wie sich Bestände in geschlossenen Hallen anstecken konnten. Selbst die Fachwelt ist sich nicht einig darüber, ob kranke Vögel am Vogelzug teilnehmen.

Mit dem Bescheid des Landkreises gegen den Deetzer Landwirt hat der Kreis die im vergangenen Jahr praktizierte Tierhaltung faktisch untersagt.

Gegen den Bescheid ist der Landwirt in Widerspruch gegangen. Doch das Verfahren zieht sich. Beim Landesverwaltungsamt liegt es zurzeit. In diesen Tagen müsse er aber die kleinen Gänse bestellen, sagte er schon vor Wochen. Als kleine Küken kommen sie zu ihm auf den Hof, um anschließend auf dem Maisfeld aufzuwachsen.

In den vergangenen Wochen hat der Landwirt viele Fakten und Hinweise aus der ganzen Bundesrepublik zusammen getragen, um sich gegen die Anordnung des Landkreises zu wappnen. Überall in der Bundesrepublik gebe es Gänsehalter, die auch in der Nähe von Vogelschutzgebieten Freilandgänse in einem Maisfeld halten. In keinem ihm bekannten Fall, habe ein Landkreis eine vergleichbare Verfügung erlassen, wundert sich Mathias Mösenthin.

Während der Landkreis Anhalt-Bitterfeld in der Haltung in dem Maisfeld inzwischen ein Problem sieht, sei der Mais für die Zertifizierung der artgerechten Haltung wichtig. Er kenne Betriebe im Land, denen habe das Landesverwaltungsamt noch im vergangenen Jahr die Haltung im Maisfeld bestätigt, schildert er.

Die hohen Pflanzen bieten den Gänsen nicht nur Schutz, sondern dienen auch als Futter. Da auch Wildvögel den Mais als Futter ansehen könnten, müsse die Maisfläche mit einem Schutz überspannt werden, fordert der Kreis.

Ob diese Forderung verhältnismäßig und zweckdienlich ist, will Mathias Mösenthin nun vor dem Verwaltungsgericht in Halle klären lassen. Er hat sich an das Gericht gewandt, um schneller Klarheit zu bekommen. Schon in den kommenden Wochen, sagte er gestern, könne es eine Entscheidung des Gerichts geben. Erst dann werde er entscheiden, ob er die Gänsehaltung in diesem Jahr fortsetzen werde.

Er hofft darauf, dass die Forderungen des Landkreises einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten werden. Sollte sich der Kreis mit seiner Ansicht durchsetzen, wäre dies vermutlich das Ende der Freilandgänsehaltung in Deetz. Ebenso stehe die Wirtschaftlichkeit seines Betriebes dann auf der Kippe.

Nach der Anrufung des Gerichts haben beide Seiten inzwischen ihre Argumente ausgetauscht. Offen ist, wann es in der Frage zu einer mündlichen Verhandlung kommt. In ganz Deutschland werde das verfahren aufmerksam verfolgt.