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Ausstellung Wall-Entscheidung kommt 2018

Die Besiedelung durch die Slawen hat Spuren hinterlassen. Das zeigt Ausstellung „Germania Slavica“ im Zerbster Museum.

Von Petra Wiese 25.11.2017, 00:01

Lindau l In Lindau befindet sich der Rest eines sehr großen Walles, in dessen Innern mittelslawische Keramik gehoben wurde. Eben dieser Wall tritt seit den Auslichtungen sprich Pflegemaßnahmen im vergangenen Jahr zunehmend in Erscheinung, die die Stadtverwaltung in Zerbst veranlasst hatte. Die komplette Durchführung der Maßnahme scheiterte daran, dass die beauftragte Firma mit der Technik von der äußeren Seite nicht herankam.

Kein Wunder, denn einige Bewohner haben ihre Grundstücke bis an den Fuß des Walls ausgedehnt, eingezäunt, bepflanzt, bewirtschaftet, bebaut. Was sich als nicht rechtens herausstellte.

Kommunale Fläche wurde hier laut Flurkarte in Beschlag genommen. Ob es vor Jahrzehnten Absprachen gegeben hat, ist nicht mehr nachvollziehbar. Schriftlich ist jedenfalls nichts hinterlegt. Zurückgeben, was einem nicht gehört, wäre eine logische Folge. Was in anderen Fällen, die es in der Stadt Zerbst durchaus gibt, auch mit einer Nutzungsvereinbarung einfach geklärt werden könnte, funktioniert in Lindau nicht.

Der Wall, einschließlich der Fläche samt vorgelagertem Wassergraben, ist Teil des Bodendenkmals. Der Wall gehört zur Burganlage, deren Erhalt und Sanierung sich der Lindauer Ortsbürgermeister Helmut Seidler auf die Fahne geschrieben hat, und was er mehr als jeder andere in den zurückliegenden Jahren vorantrieb.

Nun schälten besagte Pflegearbeiten im vergangenen Jahr den alten slawischen Wall deutlich heraus, zumindest von beiden Seiten her, soweit die Technik herankam. Nur im mittleren Verlauf, wo einige Anwohner auf ihre Grundstücke beharren, ist nach wie vor ungepflegtes Dickicht. „Das letzte i-Tüpfelchen zum Abrunden des Gesamtbildes“, so Helmut Seidler.

Schon im vergangenen Jahr hatten Anrainer gegen das Vorgehen am Burgwall und wohl auch gegen die Ohne-Rücksicht-auf-Verluste-Vorgehensweise des Ortsbürgermeisters protestiert. Sie wollten ihren Naturstreifen gerne behalten, wandten sich an den Zerbster Bürgermeister Andreas Dittmann. Vor Ort wurden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, um den Bürgern entgegen zu kommen. Pachtverträge für alle waren im Gespräch.

Der Denkmalschutz stellte daraufhin eindeutig heraus, dass im Bereich des Burgwalls Gärten und Gartenzäune unter Missachtung bestehender Eigentumsverhältnisse und denkmalrechtlicher Genehmigungsvorbehalte bis an den Ansatz des Walles und teils auch darüber hinaus geführt werden, dass hier Gartenschuppen und Ställe in provisorischer oder massiver Bauweise und durchweg in gestaltloser Art und Weise errichtet wurden. Das sei „im Gesamtbild grob störend“, besonders auch die Treppenanlage aus Beton, die in den Wall hineingebaut wurde.

Für Dr. Holger Brülls vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie beeinträchtigen diese „baulichen Fehlentwicklungen“ die Begehbarkeit und Sichtbarkeit der historischen Wallanlage. Entsprechend müssten diese Beeinträchtigungen und Beschädigungen konsequent rückgebaut werden.

Genau das wünscht sich auch Helmut Seidler, damit der alte Wall wieder deutlich sichtbar wird. Damit dieser noch vorhandene „Schandfleck“ verschwindet.

Der Ortschaftsrat steht in diesem Ansinnen wohl mehrheitlich hinter dem Ortsbürgermeister. Das bestätigte der stellvertretende Ortsbürgermeister Volker Schub, der sich vergangene Woche mit Seidler noch einmal die aktuellen Zustände am Wall anschaute. Derweil tat sich seit dem Aufbegehren der Bürger nichts. Eineinhalb Jahre sind vergangen. Es geht in keiner Richtung voran. Still ruht der See. „Warum wird hier nicht geltendes Recht durchgesetzt“, fragt sich der Ortsbürgermeister. „Wären wir selbständig geblieben, hätten wir das Problem schon gelöst“, ist er überzeugt. Die Stadtverwaltung ist am Zug.

Dass die Einbauten, wie Ställe, Zäune und die Treppe rückgebaut werden müssen, bestätigte Bauamtsleiterin Heike Krüger. Daran führt kein Weg vorbei. Allerdings sei laut Heike Tenzer vom Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie eine gärtnerische Nutzung möglich, wie sich bei einem Treffen mit Heike Krüger sowie Ordnungsamtsleiterin Kerstin Gudella herausstellte. Laut Hauptsatzung entscheidet jedoch der Ortschaftsrat abschließend über eine Nutzung, erklärte Heike Krüger.

Die Beschlussvorlage muss als nächster Schritt im Ortschaftsrat eingebracht werden. Dann könnten Nutzungsverträge mit den Anrainern gemacht werden, die dann mit einer Pacht verbunden sind. Die Anrainer wären dann für die Pflege zuständig. Allerdings macht diese Variante nur Sinn, wenn alle mitmachen. Das erscheint jedoch unrealistisch, weil einige auf ihren Grundstücksgrenzen geblieben waren und andere bereits zurückgebaut haben.

„Dann müssen wir neu überlegen“, so die Bauamtsleiterin, die gegen eine gärtnerische Nutzung durch die Bürger nichts einzuwenden hätte. Eigentlich würde man die Baumpflege am Wall auch von oben ausführen können, ist sie überzeugt. Oder man verständige sich mit den Anrainern auf einen mindestens zwei Meter breiten Streifen am Böschungsfuß, damit der Bauhof mit kleiner Technik anrücken kann.

Spricht sich der Ortschaftsrat gegen eine Nutzung aus, ist die Stadt komplett in der Pflicht. Nicht zuletzt besteht für den öffentlichen Weg, der auf dem Wall entlang führt, die Verkehrssicherungspflicht.

Derweil gibt es offensichtlich keinen Grund zur Eile, um hier vorzugehen. Das Problem kommt im nächsten Jahr auf die Tagesordnung, kündigte Heike Krüger an.