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Corona-Krise Kita-Beiträge vorläufig aussetzen?

Jede finanzielle Entlastung ist in der Corona-Krise eine Hilfe. Darum wird derzeit auch der Erlass der Elternbeiträge in Zerbst diskutiert.

Von Daniela Apel 23.03.2020, 00:01

Zerbst l Die Corona-Krise wirkt sich in alle gesellschaftlichen Bereiche aus. Besonders betroffen ist die Wirtschaft. Geschäfte müssen schließen, Aufträge bleiben aus, Umsätze brechen ein. Das wiederum wirkt sich finanziell auf Arbeitnehmer und Selbständige aus. Das Geld wird knapp, während die monatlichen Fixkosten gleich bleiben. Dazu gehören die Kita- und Hortbeiträge, die trotz der verordneten Schließung der Einrichtungen anfallen.

So heißt es in der Kostenbeitragssatzung der Stadt Zerbst unter Paragraph 3 Absatz 5: „Der Kostenbeitrag ist auch bei vorübergehender Schließung der Kindertageseinrichtung sowie bei Fehltagen zu entrichten. Die entsprechenden Fälligkeiten bestehen fort.“ Für Familien und vor allem Alleinerziehende stellt das vor dem Hintergrund von unbezahlter Freistellung, Kurzarbeit und drohendem Arbeitsplatzverlust eine zusätzliche Belastung dar.

Aus diesem Grund setzt die Stadt Köthen für die Monate März und April die Fälligkeit der Kita- und Hortgebühren vorerst komplett aus. Das hat Oberbürgermeister Bernd Hauschild (SPD) entschieden. Dadurch werde Zeit gewonnen, um eine Entschädigung vom Land einzufordern. Bleibe diese wider Erwarten aus, könne der Stadtrat im Laufe des Jahres entscheiden, ob die Beiträge später einzuziehen sind oder die Kosten durch die Stadt übernommen werden, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

„Ein Aussetzen von Gebühren, wie es einzelne Gemeinden derzeit praktizieren, verschiebt die Problemlage der Eltern nur. Den Eltern jetzt die Kitagebühren auszusetzen und in wenigen Monaten dann doppelt zu belasten, kann nicht das Ziel sein“, heißt es nun allerdings in einem gemeinsamen Schreiben der Oberbürgermeister und Bürgermeister des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.

Darin fordern sie vom Land Sachsen-Anhalt eine unverzügliche Lösung zur Erstattung der Kita- und Hortgebühren für Eltern, deren Kinder auf Grund des Erlasses des Sozial- und Gesundheitsministerium nicht mehr in den Kitas und Horten betreut werden dürfen. Hier müsse schnell und unkompliziert eine sozialverträgliche Lösung geschaffen werden, lautet der einheitliche Tenor. Dafür solle sich auch Landrat Uwe Schulze (CDU) einsetzen. Der Landkreis unterstützt die Kommunen in ihrer Forderung. „Die Eltern benötigen jetzt ein Zeichen und eine schnelle Lösung“, heißt es in dem gemeinsamen Papier.

Das Schreiben des Sozial- und Gesundheitsministerium vom 19. März an die Jugendämter erfüllt nach Ansicht der Oberbürgermeister und Bürgermeister diesen Anspruch nicht. Sozialministerin Petra Grimm-Benne hatte ausdrücklich begrüßt, dass sich mehrere Kommunen im Land entschieden haben, keine Kita- und Hortbeiträge zu erheben, so lange die Kindertagesstätten wegen der Corona-Krise geschlossen sind.

Ob das Land dadurch entstehende finanzielle Mehrbelastungen übernehmen kann, werde geprüft. Nach bisheriger Einschätzung gebe es dafür allerdings keine Rechtsgrundlage. Zugesagt wird einzig, dass die Landeszuweisung für die Kinderbetreuung weiter ungekürzt an die Landkreise und kreisfreien Städte fließt.

Die Anhalt-Bitterfelder Rathauschefs verweisen unterdessen darauf, dass auch für die Gemeinden eine Rechtsgrundlage für den Erlass oder die Stundung der Elternbeiträge fehle. Maßgebend sei der Betreuungsvertrag, dessen Umsetzung durch den Erlass des Landes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus unmöglich gemacht wurde. „Insofern ist das Land nun gefordert, hierfür einzutreten“, konstatieren sie.

Die finanzielle Notlage vieler Familien in Folge der Coronakrise brauche genauso eine Unterstützung wie sie Unternehmen erhalten sollen. Ein solches Signal würden die Gemeinden ebenfalls benötigen. Denn schon jetzt sehen sich die Kommunen einer täglich wachsenden Zahl von Anträgen auf Aussetzung von Gewerbesteuerzahlungen gegenüber. „Klar ist schon heute, dass auf die Kommunen massive Steuerausfälle zukommen. Insofern ist die vom Sozialministerium geforderte weitere Vorausleistung der Kommunen nicht die angemessene Antwort“, drängen die Oberbürgermeister und Bürgermeister auf eine rasche Lösung.