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Eilverfahren Erfolg für Deetzer Gänsehalter

Das Verwaltungsgericht kassiert den umstrittenen Bescheiddes Kreises, der die Freilandhaltung von Gänsen praktisch unmöglich machte.

Von Thomas Höfs 18.04.2018, 16:00

Deetz l „Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen“, sagt Mathias Mösenthin. Am 10. April hatte das Verwaltungsgericht Halle in einem Eilverfahren den Bescheid der Kreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld gegen den Landwirt kassiert.

Am 11. Dezember 2017 hatte der Landkreis dem Landwirt per Bescheid die bisherige Gänsehaltung untersagt. Eine Fütterung der Tiere im Freien wurde verboten. Außerdem sollte der Landwirt die mehrere Hektar große Fläche, auf der die Tiere gehalten werden, mit Netzen abdecken, um einen Kontakt zu Wildvögeln auszuschließen. Als Grundlage für die Anordnung berief sich der Landkreis auf die Geflügelpestverordnung.

Mit einem Widerspruch gegen den Bescheid versuchte sich der Landwirt zu wehren. Allerdings gibt es bislang keine Entscheidung zu dem eingelegten Widerspruch. Eine Freilandgänsehaltung, argumentierte Mathias Mösenthin, sei mit der Anordnung des Landkreises kaum mehr möglich. Mit dem Verbot, die Tiere im Freien zu füttern, wäre ein Maisanbau außerdem kaum noch vereinbar, sagte er. Bundesweit werden Gänse in der Freilandhaltung in Maisfeldern gehalten. Die Pflanzen bieten den robusten Tieren dabei nicht nur Schutz gegen Regen, sondern dienen ihnen auch als Futter.

Während der Landkreis Anhalt-Bitterfeld dies kritisch sieht, zertifiziere das Landesverwaltungsamt nach wie vor Betriebe im Land, wenn sie die Gänse im Mais halten, sieht der Deetzer Landwirt einen Widerspruch im Handeln der öffentlichen Verwaltung.

Mit seinem Widerspruch hatte der Landwirt noch im vergangenen Jahr gehofft, die Angelegenheit vor dem Beginn des Frühlings zu regeln. Denn dann kommen die jungen Gänse. Als sich in den ersten Wochen dieses Jahres nichts tat, suchte er Hilfe vor dem Verwaltungsgericht in Halle. Dabei machte er auf die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung aufmerksam.

Einer richterlichen Überprüfung hielt der vom Landkreis erlassene Bescheid nun nicht stand. Das Verwaltungsgericht stuft den Bescheid als rechtswidrig ein. Das Schreiben sei formell rechtswidrig, so der Richter, weil die Kreisverwaltung vor dem Verwaltungsakt den betroffenen Landwirt nicht angehört hatte. Der Landkreis hatte argumentiert, eine Anhörung sei entbehrlich gewesen, heißt es in dem Beschluss.

„Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht den Bescheid aufgehoben hat“, sagt Mathias Mösenthin. Auf den letzten Drücker habe er nun junge Gänse bestellen können. Als Küken kommen sie zu ihm auf den Hof. In den kommenden Wochen zieht er sie in einem Stall auf. Anschließend sollen sie dann wieder auf die große Ackerfläche am Ortsrand. Hier wachsen die Tiere dann bis in den Spätherbst hinein unter freiem Himmel auf.

Bundesweit verfolgen inzwischen Freilandgänsehalter die Auseinandersetzung zwischen dem Landwirt und der Kreisverwaltung von Anhalt-Bitterfeld. Offen ist nun, ob der Landkreis den Beschluss akzeptiert oder die nächste Instanz in der Angelegenheit anruft, sagt Mathias Mösenthin zu der Sache.