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Fahren im Herbst Gutes Licht und gute Sicht sind wichtig

Welche Gefahren verbergen sich für Autofahrer im Herbst? Polizeihauptkommissar Michael Däumich gibt den Zerbstern Tipps für sicheres Fahren.

17.11.2020, 04:00

Einwandfrei funktionierendes Licht kann Leben retten. Welche Präventionsangebote gibt es von Seiten der Polizei?
Michael Däumich: Seit Beginn der dunklen Jahreszeit stehen die Überprüfung von Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Fahrrädern im Fokus der polizeilichen Kontrollen – entsprechend dem Motto „Sehen und gesehen werden.” Ergänzend führt die Polizei in Anhalt-Bitterfeld daher am heutigen Dienstag im Landkreis Schwerpunkt-Kontrollen zu lichttechnischen Einrichtungen und Geschwindigkeit durch.

Die meisten Autofahrten finden in dieser Jahreszeit im Dunkeln statt, beispielsweise der Weg zur Arbeit und wieder zurück. Haben Sie Tipps für die Verkehrsteilnehmer?
Gute Sicht und gutes Licht sind jetzt besonders wichtig für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wir appellieren an alle Fahrzeugführer, auf die richtige Beleuchtung zu achten, das schließt auch die Radfahrer mit ein. Nicht nur Vergesslichkeit ist oft ein Grund für das Fahren ohne oder mit nicht ausreichendem Licht. Nicht selten funktioniert die Beleuchtung am Fahrzeug nicht mehr richtig. Fahrzeugführer sollten kein Risiko eingehen, die Beleuchtung kontrollieren oder kontrollieren lassen.

Herbst und Winter sind besonders gefährlich für Fußgänger und Radfahrer, weil sie von Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern noch leichter als sonst übersehen werden. Was ist hier zu beachten?
Fußgänger und Radfahrer sollten aus diesem Grund darauf achtgeben, durch kontrastreiche Kleidung, gute Beleuchtung und das Tragen von Reflektoren sichtbarer zu werden und somit sicherer unterwegs zu sein. Besonders Autofahrer sollten in den Herbst- und Wintermonaten darauf eingestellt sein, an Grundstücks- oder Parkplatzausfahrten sowie an Kreuzungen und Einmündungen schlechter sichtbaren Radfahrern zu begegnen.

Haben Sie noch einen besonderen Hinweis an die Autofahrer beziehungsweise Fahrzeugführer?
Ja, wir möchten als Polizei nochmals darauf hinweisen, dass auch gegenüber Radfahren ein Seitenabstandsgebot beim Überholvorgang besteht. Dieses beträgt innerorts 1,5 Meter und außerorts zwei Meter.