Corona-Pandemie Impfpflicht für Medizin und Pflege: Zur Umsetzung richtet Anhalt-Bitterfeld Arbeitsgruppe ein
Ab 15. März gilt eine Impfpflicht für Mitarbeiter in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen. Wie diese nun umgesetzt werden soll, dazu nahm der Landkreis Anhalt-Bitterfeld nun Stellung.

Zerbst (vs) - Gemäß Infektionsschutzgesetz des Bundes müssen Personen, die in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen tätig sind, entweder geimpft oder genesen sein. „Der Landkreis erhält dazu von den entsprechenden Einrichtungen und Medienvertretern zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Umsetzung und Handhabe“, schreibt Landkreissprecher Udo Pawelczyk in einer Pressemitteilung und erläutert: