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Schlossteich Fischkadaver verrotten am Teichufer

Ausbleibende Regenfälle und der unzureichende Zulauf aus der Nuthe lassen den Wasserspiegel des Zerbster Schlossteichs immer mehr sinken.

Von Paul Schulz 31.07.2019, 01:01

Zerbst | Knapp zwei Wochen ist es her, da hat das Ehepaar Beck aus Bias den Zulauf zum Zerbster Schlossteich gesäubert. Da hatte Hobbyangler Wilfried Beck noch davor gewarnt, dass der Lebensraum der Fische in einem bedenklichen Zustand sei. Denn der Wasserpegel sinkt und es kommt viel zu wenig frisches Wasser nach. Die Konsequenz lässt sich nun am Ufer des Teiches beobachten: Die Fische beginnen zu sterben, die Kadaver verrotten.

Auch Michael Kirchner, Vorsitzender des Zerbster Anglervereins, ist das Thema nicht fremd. „Wir hatten im vorigen Jahr schon ganz ähnliche Probleme mit dem Schlossteich. Der letzte Sommer war trocken, dieser Sommer ist trocken – es wird immer weniger Wasser“, sagt Kirchner. Der Angler kritisiert, dass es durch die Untere Wasserbehörde verboten sei, die Nuthe aufzustauen, um den Teich mit Wasser zu speisen. „Uns sind die Hände gebunden“, sagt Michael Kirchner.

Laut Kreissprecher Udo Pawelczyk gibt es zwar grundsätzlich kein Verbot zum Heben und Senken des Wasserspiegels in einem Fließgewässer mittels Stauanlage. Die Nutzung einer solchen Anlage muss jedoch im Vorfeld, nach Antrag geprüft werden und wird gegebenenfalls gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz erlaubt.

Und es ist sogar eine Stauanlage, mit der der Einfluss in den Teich reguliert werden könnte, vorhanden. Allerdings gibt es zur Zeit kein gültiges Wasserrecht zur Bewirtschaftung dieser Anlage. „Somit ist die Bedienung des Staus aus rechtlicher Sicht nicht möglich“, teilt Pawelczyk mit. Zudem sei die Anlage in einem „sehr desolaten Zustand“, weshalb auch rein technisch eine Wasserregulierung nicht möglich ist. Die Anlage wurde nämlich schon mehrere Jahre nicht mehr genutzt. „Das Altrecht war ausgelaufen. Andere Nutzer zur Übernahme dieser Anlage sind nicht bekannt. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis liegt der Unteren Wasserbehörde nicht vor“, so der Pressesprecher.

Darüber hinaus spielt auch die „Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern“, die am 13. Juli in Kraft getreten ist, eine Rolle. Darin heißt es, dass jegliche Entnahme von Wasser mittels Pumpvorrichtung aus Oberflächengewässern im Landkreis Anhalt-Bitterfeld bis auf Widerruf untersagt ist. Begründet wird das mit der anhaltenden Trockenheit im Jahr 2018 und der sehr geringen Niederschläge der vergangenen Monate, was dazu führt, dass sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt haben. Um ein weiteres Absinken der Pegel zu verhindern, wurde also die Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme erlassen.

Das Problem mit dem niedrigen Wasserstand ist der Stadt übrigens bekannt, wie Ute Schilling vom Zerbster Grünflächenamt schon vor rund zwei Wochen auf Volksstimme-Nachfrage erklärt hatte. Die Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken, sind jedoch beschränkt. In erster Linie aufgrund des schlichtweg fehlenden Wassers.

Am wichtigsten sei deshalb vor allem eines: Regen. Ohne ergiebige Niederschläge kein Wasser – weder in Nuthe noch im Schlossteich.