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Ehrenamtliches Engagement So soll die Vereinsarbeit in Zerbst stärker gewürdigt werden

Eine Änderung der Ehrenordnung der Stadt Zerbst steht bevor. Besonders Vereine könnten davon profitieren - auch finanziell.

Von Daniela Apel 20.02.2024, 14:16
So vielfältig die Zerbster Vereinslandschaft ist - die Angler gehören dazu - so verschieden ist ihr Engagement, aber stets erfolgt es ehrenamtlich und uneigennützig. Das könnte nun stärker gewürdigt werden.
So vielfältig die Zerbster Vereinslandschaft ist - die Angler gehören dazu - so verschieden ist ihr Engagement, aber stets erfolgt es ehrenamtlich und uneigennützig. Das könnte nun stärker gewürdigt werden. Foto: Daniela Apel

Zerbst - Verliert eine Ehrung an Bedeutung, wenn sie an zu viele Personen gleichzeitig verliehen wird? So direkt stellte Beatrix Haake die Frage nicht, dennoch ging es am Ende genau darum, als im Haupt- und Finanzausschuss über inhaltliche Änderungen der Ehrenordnung der Stadt Zerbst diskutiert wurde.

Ende 2019 wurde diese verabschiedet. Seither wird uneigennütziges Engagement für die Gemeinschaft besonders gewürdigt. Zum einen geschieht das mit dem Ehrenamtspreis des Stadtrates. Dieser wurde am 3. Oktober 2021 erstmals verliehen. Seither haben ihn zwölf Personen erhalten, die sich auf ganz unterschiedliche Weise einbringen beziehungsweise eingebracht haben – als Flüchtlingshelfer, langjährige Leiterin eines Alphabetisierungskurses, im Tisch- tennis oder der Rheuma-Liga, um nur Beispiele zu nennen.

In Zukunft jedoch soll der dotierte Preis – insgesamt 2100 Euro stehen alljährlich zu Verfügung – nicht mehr an einzelne Personen ausgereicht werden. Das ist das Ergebnis der kurzen Ausschussdebatte. Auslöser war der Vorschlag von Sebastian Siebert (SPD), den Ehrenamtspreis zu splitten.

Zerbster Ehrenamtspreis nicht verramschen

Aus seiner Sicht sollten fortan jeweils bis zu drei Einzelpreise mit einer jeweiligen Geldzuwendung von 100 Euro sowie bis zu drei Gemeinschaftspreise verbunden mit jeweils 600 Euro verliehen werden. Damit sollte die ursprüngliche Intention wieder in den Fokus geraten, hier insbesondere Vereine und Institutionen für ihre Arbeit wertzuschätzen.

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„Ich finde 100 Euro etwas mager“, meldete sich Beatrix Haake (UWZ) zu Wort. Zugleich erachtete sie die Vergabe von bis zu sechs Preisen als zu viel. Sie sollten diese nicht verramschen, meinte sie.

Gegen ein „Klein-Klein“ sprach sich auch Steffen Grey (FDP) aus. Warum sollten sie nicht, wie einst mal angedacht, den Ehrenamtspreis nur an Vereine und Institutionen vergeben, wandte er sich an die anderen Ausschussmitglieder. Für Einzelpersonen gäbe es Alternativen, bemerkte er mit Blick unter anderem auf die Verdienstmedaille. Diese höchste – allerdings undotierte – Ehrenmedaille der Stadt kann jedes Jahr an bis zu zwei Personen verliehen werden. Auch die Verleihung des Ehrenbürgerrechts nannte er als Beispiel.

Zerbster Stadtrat muss Entscheidung fällen

„Da kann ich gern mitgehen“, erklärte Sebastian Siebert. Zugleich regte er an, dass die Vorschläge für mögliche Preisträger in Zukunft direkt aus dem Stadtrat heraus kommen. Bislang konnte jeder Vorschläge für den Ehrenamtspreis einreichen. Verliehen werden sollen nun bis zu drei Gemeinschaftspreise an Vereine beziehungsweise Institutionen, wobei dann jeder mit 700 Euro dotiert wäre.

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Mit dieser Regelung konnten alle Ausschussmitglieder mitgehen. Endgültig muss der Stadtrat über die entsprechende Änderung der Ehrenordnung befinden. Das soll auf der Sitzung am 28. Februar geschehen. Ob dort erneut über das Regelwerk diskutiert wird, bleibt abzuwarten.

Fakt ist, dass weitere Details der Ehrenordnung mit der vorgesehenen Beschlussfassung geändert werden sollen, die im Ausschuss nicht explizit angesprochen wurden. Das betrifft die Ehrenmedaille. Diese wird als „Zeichen des Danks und der Anerkennung für herausragende Verdienste um die Stadt Zerbst, insbesondere durch außergewöhnliche Leistungen im politischen, kulturellen, sportlichen, wirtschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich“ vergeben, wie es heißt.

Vorschlagsfrist für Zerbster Ehrungen soll vorgezogen werden

Ein Geldwert ist nicht mit ihr verknüpft, jedoch soll ihre Verleihung künftig mit einem Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Zerbst verbunden sein. Zudem soll den ausgezeichneten Personen zu den kommunalen Einrichtungen – zu Schwimmhalle, Freibad und Museum – freier Eintritt bis zum Ablauf des übernächsten Kalenderjahres nach der Preisverleihung gewährt werden.

Vorgezogen werden soll zudem die Frist, bis zu der Ehrungsvorschläge eingereicht werden können. War der Stichtag bislang der 30. Juni, soll es für 2024 bereits der 30. April sein und ab 2025 dann der 31. März. Auf diese Weise bleibt genügend Zeit zur Bewertung der eingegangenen Vorschläge. Deren Prüfung liegt bei der Stadtverwaltung, die Auswahl bei der Arbeitsgruppe Ehrungen, die Entscheidung beim Stadtrat.