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Bei Verstößen gegen Mindestlohn drohen hohe Bußgelder

01.12.2014, 07:45
Ab dem 1. Januar wird der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns in allen Branchen prüfen. Einer der Prüfschwerpunkte is das Hotel- und Gaststättengewerbe. Foto: Marc Tirl/Archiv
Ab dem 1. Januar wird der Zoll die Einhaltung des Mindestlohns in allen Branchen prüfen. Einer der Prüfschwerpunkte is das Hotel- und Gaststättengewerbe. Foto: Marc Tirl/Archiv dpa-Zentralbild

Berlin - Arbeitgebern drohen ab Anfang 2015 hohe Geldbußen, wenn sie den vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,50 Euro nicht zahlen.

"Die Prüfungen werden ohne Verzögerungen beginnen", sagte der zuständige Abteilungsleiter der Bundesfinanzdirektion West, Tino Igelmann, der "Bild"-Zeitung. Es werde Überprüfungen in allen Branchen geben.

Man werde aber einen Schwerpunkt auf die Geschäftszweige legen, die besonders betroffen seien. So gilt das Hotel- und Gaststättengewerbe als Branche, die sich stark anpassen muss. "Das Bußgeld kann im Einzelfall bis zu 500 000 Euro betragen." Der Mindestlohn ist vom 1. Januar 2015 an Pflicht.

Der Vorsitzende des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, Peter Ramsauer (CSU), kritisierte bürokratische Belastungen durch das Mindestlohngesetz. So brächten die Pflichten zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten ein bürokratisches Chaos, sagte er der "Rheinischen Post" (Montag).

"Die derzeit vorgesehenen Kontrollregelungen führen dazu, dass künftig nicht nur Betriebe, sondern auch Millionen anderer Minijob-Arbeitgeber von Rollkommandos des Zolls mit Kontrollen überzogen und eventuell kriminalisiert werden", sagte Ramsauer. "Das muss sofort korrigiert werden." Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber.