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Bundesarbeitsgericht Lohnfortzahlung für Alkoholiker

19.03.2015, 01:28

Erfurt (dpa) l Arbeitgeber müssen alkoholsüchtigen Beschäftigten sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlen, wenn diese wegen ihrer Sucht krankgeschrieben sind. Sucht und auch Rückfälle nach einer Therapie seien in der Regel nicht als Selbstverschulden zu werten, das den Anspruch auf eine Lohnfortzahlung aufhebe, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch in Erfurt (Az.: 10 AZR 99/14). Die Richter wiesen die Revision eines Bauunternehmens aus Nordrhein-Westfalen zurück, das einem alkoholkranken Mitarbeiter nach einem Rückfall die Lohnfortzahlung verweigert hatte. Die Krankenkasse hatte die Firma auf Rückzahlung von rund 1300 Euro verklagt.