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Bereits 65 Anträge in der Stadtverwaltung eingegangen/Kosten für Mehrkindbetreuung wird seit Jahresbeginn gesetzlich neu geregelt Familien mit mehreren Kindern in Einrichtungen sparen Beiträge

08.02.2014, 01:19

Gardelegen (dly) l Eltern, die gleichzeitig mehrere Kinder in Krippe und/oder Kindergarten betreuen lassen, haben seit Jahresbeginn finanzielle Vorteile. Das regelt der Paragraf 13 des zum 1. August des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Viele Eltern haben darauf bereits reagiert, etwa 65 Anträge wurden bisher eingereicht, teilte Bettina Bauer, Sachgebietsleiterin für Jugend, Soziales und Kitas, mit. Die Eltern können von sich aus aktiv werden und einen Antrag stellen, die Verwaltungsmitarbeiter prüfen aber auch - zusammen mit dem Einwohnermeldeamt -, wer die Vergünstigung nutzen kann.

Konkret geht es darum, dass für ein zweites und weiteres Kind weniger bezahlt werden muss, wenn mehrere Kinder in Tageseinrichtungen oder Tagespflegestellen betreut und gefördert werden. Heißt: Für das älteste Kind, das im Kindergarten betreut wird, zahlen die Eltern 100 Prozent des in der Satzung festgelegten Beitrages. Für das jüngere Geschwisterkind, das in der Krippe oder auch im Kindergarten ist, müssen nur 60 Prozent gezahlt werden vom Beitrag für das älteste Kind. Ein drittes Kind wäre sogar beitragsfrei. Statt bisher 200 oder bei drei Kindern sogar 300 Prozent Beiträge muss eine Familie nun nur noch 160 Prozent (berechnet vom Beitrag des ältesten Kindes) insgesamt zahlen. Die Differenz übernimmt das Land, gezahlt über den Altmarkkreis Salzwedel. Die Stadt geht in Vorkasse. Diese Mehrkindbetreuung für Familien mit Kindergeldanspruch für zwei oder mehr Kinder ist seit dem 1. Januar so geregelt. Sie gilt nur für Kinder bis zum Schuleintritt. Eine Betreuung im Hort wird nicht mitgerechnet.

Die Kinder müssen nicht in derselben Einrichtung betreut werden. Anspruch haben auch jene, die zum Beispiel ein Kind wegen des besonderen Förderbedarfes in einer integrativen Einrichtung (auch in einer anderen Stadt) betreuen lassen und das Geschwisterkind in einer anderen Tagesstätte. Egal ist auch, ob die Betreuung in einer städtischen Einrichtung erfolgt oder bei einem freien Träger. Wer sich informieren oder Anträge abgeben möchte (sie gelten rückwirkend zum 1. Januar), kann dies während der Sprechtage in der Stadtverwaltung im Sachgebiet Jugend, Soziales und Kitas.