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Versehentlich falsches Ticket gezogen 81 Euro für eine kurze Fahrt mit der Straßenbahn

Von Christin Käther 10.03.2011, 05:28

Als die 12-Jährige Maxi aus Versehen das falsche Ticket für die Straßenbahn zieht, wird sie bei einer Fahrkartenkontrolle erwischt. Daraufhin geht der Ärger erst richtig los.

Halberstadt. Es ist Dienstag, der 30. November 2010, als Maxi Hoffmeister nach Schulschluss an der Sekundarschule "Am Gröpertor" nach Hause fahren will. Die 12-Jährige kommt aus Ströbeck, nimmt normalerweise den Linienbus zum Hauptbahnhof, um dort in den Bus nach Ströbeck umzusteigen. Doch an diesem Tag verpasst sie die Abfahrt an der Schule. Spontan beschließt sie, die Straßenbahn zu nehmen, um wenigstens den Anschlussbus nach Hause zu kriegen. Die Haltestelle ist nur ein paar Meter von der Schule entfernt. Das Problem ist nur, dass Maxi vorher noch nie in ihrem Leben mit der Straßenbahn gefahren ist.

Sie steigt in die Linie 1 Richtung Hauptbahnhof und steht schließlich vor dem Fahrkartenautomaten. Sie weiß, sie muss ein Ticket ziehen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzt, aber welches sie für die wenigen Stationen kaufen muss, das hat ihr vorher noch nie jemand gesagt. Wozu denn auch? Bisher nahm sie ja immer den Bus und in Ströbeck gibt es keine Straßenbahn.

In ihrer Ratlosigkeit wählt sie das erstbeste Ticket - ein Sozialticket für 30 Cent. Hier das nächste Problem: Das Sozialticket gilt nur in Verbindung mit einem Sozialpass, den Maxi natürlich nicht besitzt. Sie hätte einen ermäßigten Einzelfahrschein für 70 Cent gebraucht, also nur 40 Cent teurer als das Sozialticket. Maxi hat Pech. Die Straßenbahn wird kontrolliert. Die Fahrscheinkontrolleurin akzeptiert die Karte mit dem falschen Tarif nicht und verpasst ihr eine Strafe. Ungültiger Fahrschein - so schnell werden aus 40 Cent 40 Euro.

"Mein Kind hat doch nur ein falsches Ticket gezogen!"

Maxi ist total überfordert. Weinend kommt sie nach Hause und erzählt ihrer Mutter von dem Vorfall. Helga Hoffmeister ist empört: "Mein Kind hat doch nur ein falsches Ticket gezogen! Wenn sie schwarzgefahren wäre, hätte ich das ja verstanden. Ich bin froh, dass sie den Weg zum Bahnhof wenigstens nicht gelaufen ist und die Straßenbahn genommen hat." Mutter und Tochter verstehen die Welt nicht mehr.

Kurz darauf bekommt Helga Hoffmeister Post von der HVG mit der Aufforderung, die 40 Euro "Erhöhtes Beförderungsentgelt" zu zahlen. Außerdem wird auf ein kostenpflichtiges Mahnverfahren bei Fristverzug hingewiesen. Helga Hoffmeister greift zum Telefon, wählt die Nummer der HVG und macht ihrer Empörung Luft. "Unter Abwägung der Umstände wurde unsererseits aus Kulanz das Erhöhte Beförderungsentgelt auf 20 Euro reduziert", erklärt Axel Wöhlbier, Geschäftsführer der HVG. Helga Hoffmeister ist trotzdem nicht einverstanden und wartet erst einmal ab, ob sich die HVG vielleicht nicht doch einsichtig zeigt.

Wochenlang tut sich nichts. Die HVG leitet am 20. Februar den Fall an ein Inkasso-Unternehmen in Magdeburg weiter "zur weiteren Bearbeitung". "Dieses Unternehmen hat Forderungen in der ursprünglichen Höhe der Hauptforderung von 40 Euro sowie der Kosten für das Mahnverfahren geltend gemacht", so Wöhlbier. Die Überraschung ist groß. Helga Hoffmeister erhält eine Rechnung in Höhe von 98 Euro. Das sind also die 40 Euro Strafe plus satte 58 Euro Mahngebühr.

Die Ströbeckerin beschließt, der HVG persönlich einen Besuch abzustatten. Schließlich waren 20 statt 40 Euro vereinbart. Die HVG ruft daraufhin das Inkasso-Unternehmen an und verweist auf den Rechenfehler.

Das Ende vom Lied: Helga Hoffmeister erhält eine neue Rechnung. Dieses Mal muss sie 81 statt 98 Euro zahlen. Trotz Kostenminderung ist sie verärgert. Besonders, weil die HVG den Fall gleich an das Inkasso-Unternehmen weitergegeben hat. "Ich finde das ungerecht von der HVG. Mein Kind hätte doch die 40 Cent vor Ort nachzahlen können statt gleich eine Strafe von 40 Euro zu kassieren", so Hoffmeister. Oder zumindest hätte die Kontrolleurin sie darauf hinweisen können, ein neues Ticket zu ziehen. Sie pocht darauf, dass der Wille ihrer Tochter schließlich vorhanden war, sich ein Ticket zu kaufen. Unglücklicherweise war es nicht das richtige.

Die HVG hält an ihren Beförderungsbedingungen fest. Axel Wöhlbier: "Im Auswahlmenü des Automaten wird eindeutig darauf verwiesen, dass Sozialtickets nur in Verbindung mit einem Sozialpass gültig sind." Das wird sich Maxi Hoffmeister für die Zukunft wohl sehr gut merken. An ihrem Gewissen nagt der Vorfall trotzdem. 81 Euro sind kein Pappenstiel. "Sie hat sogar gedacht, dass sie nichts zum Nikolaus bekommt, weil ich die 40 Euro bezahlen musste", berichtet Mutter Helga. Aber dafür mochte sie das Kind nicht bestrafen.

Nach wie vor gilt jedoch, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Zumindest zeigte sich die HVG kulant und halbierte das Beförderungsentgelt. Missverständnisse seitens des Fahrgastes und Routineschritte seitens der HVG führten dazu, dass eine happige Rechnung mit hohen Mahngebühren folgte. Helga Hoffmeister ärgert das nach wie vor. Mittlerweile hat sie die Kosten trotzdem beglichen. "Gern sind wir aber bereit, mit Frau Hoffmeister nochmals ein klärendes Gespräch in dieser Angelegenheit zu führen", sagt Axel Wöhlbier. Doch für Familie Hoffmeister hat sich der Fall wohl jetzt erledigt.