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Gemeinderat von Erxleben beschließt neue Benutzungs- und Entgeltordnung ab 1. Juli 2015 An den Gebühren scheiden sich die Geister

Von Carina Bosse 09.05.2015, 03:28

Nach mehrfacher Diskussion hat der Erxleber Gemeinderat die Benutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen beschlossen. Bürger, die Räume für private Feiern nutzen wollen, müssen sich in allen Orten auf Erhöhungen einstellen.

Erxleben/Bregenstedt l Mehrheitlich hat der Gemeinderat der Gemeinde Erxleben zur jüngsten Sitzung die Nutzungs- und Entgeltordnung für öffentliche Einrichtungen der Gemeinde verabschiedet. Mehrfach war in der Vergangenheit bereits darüber beraten worden, um deren Nutzung einheitlich zu regeln und die Nutzungsgebühren entsprechend festzulegen.

Und genau bei den Kosten für Vermietungen waren die Meinungen recht weit auseinander gegangen, denn nicht selten werden die Bürgerhäuser in den kleinen Orten für private Feiern angemietet. Steigen die Gebühren dafür, kommt keiner mehr, so die Befürchtung der Gemeinderatsmitglieder.

Doch die klammen Haushaltskassen zwingen die Gemeinden in die Knie und die Bürger immer mehr zum Mehrausgaben. "Sie haben nun mal nichts zu verschenken", brachte Bauamtsleiterin Ursula Genz es auf den Punkt.

Steigerungen differieren zu den bisherigen Preisen

Mit öffentlichen Einrichtungen sind in der Gemeinde Erxleben neben den Dorfgemeinschafts- beziehungsweise Bürgerhäusern in Bartensleben, Erxleben und Groppendorf, Hakenstedt auch der Mehrzweckraum und das Kulturhaus in Erxleben, der Gemeindesaal in Hakenstedt und der Versammlungsraum der Feuerwehr in Uhrsleben gemeint.

Die Ordnung regelt die Zuständigkeiten, die Beantragung, den Vertragsabschluss und die Reinigung der jeweiligen Objekte für die Nutzung sowie die Gebühren (siehe Info-Kasten).

Den preislich größten Sprung muss Klein Bartensleben verkraften. Das Dorfgemeinschaftshaus war bisher für 75 Euro pro Tag zu haben, künftig müssen 120 Euro berappt werden. Unverändert, da erst festgelegt, bleibt die Nutzungsgebühr für den kleinen Mehrzweckraum im Bürgerhaus Erxleben bei 40 Euro. Der Saal im Bürgerhaus steigt bei seiner Nutzung um von 80 Euro um weitere 40 Euro.

Die Dorfgemeinschaftshäuser in Groppendorf und Hakenstedt legen lediglich um 5 Euro zu und kosten künftig 80 Euro. Der größere Gemeindesaal in Hakenstedt wurde jedoch gleich um 50 Euro heraufgesetzt.

Das größte Objekt im Gemeindegebiet ist das Erxleber Kulturhaus (250 Personen), das mit einer neuen Nutzungsgebühr von 300 Euro pro Tag zugleich das teuerste im Gemeindegebiet ist. Seine Gebühr steigt um 100 Euro und erhöht sich noch um die tatsächlich anfallenden Heizkosten. Für kommerzielle Zwecke wird im voraus eine Kaution von 500 Euro fällig, das Nutzungsentgelt wegen der tagesaktuellen Abrechnung jedoch erst im Nachhinein nach Rechnungslegung.

In allen anderen Fällen erfolgt die Bezahlung durch den Nutzer eine Woche vor dem eigentlichen Anmiettermin. Ist eine Küche vorhanden, können alle Einrichtungen aus Ausrüstungsgegenstände darin genutzt werden. Im Schadenfall ist allerdings für Ausgleich zu sorgen.

Eine weitere Regelung betrifft öffentliche Werbung. Diese ist nämlich an sämtlichen gemeindeeigenen Objekten grundsätzlich untersagt.

Ein kurzer Disput entspann sich noch einmal beim Termin der Inkraftsetzung der neuen Verordnung, den einige Ratsmitglieder befürchteten, dass bereits angemeldete Feiern mit den gestiegenen Gebühren nicht mehr stattfinden würden. Hermuth Jorzig (SPD) sprach sich dafür aus, dass bereits beantragte Nutzungen noch zum alten Preis abgewickelt werden sollten.

Die Mehrheit sprach sich schließlich auf Antrag von Gemeinderat Ottfried Dorok (FUWG Erxleben) für den 1. Juli 2015 als Einführungsdatum aus, obwohl Ursula Genz noch einmal daran erinnerte, dass die Gemeinde nichts zu verschenken habe.