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Plan zur Finanzierung der Bodenordnungsverfahren: Stadt trägt zwei Drittel, Besitzer ein Drittel Eigentümer sollen sich an Kosten beteiligen

Von Markus Schulze 12.10.2012, 03:11

Über fünf Bodenordnungsverfahren sollen in den nächsten Jahren mehr als 40 Kilometer Wege gebaut werden. Die Kosten in Höhe von 150 Euro je Hektar sollen sich die Stadt Klötze und die Grundstückseigentümer im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel teilen. Diesen Grundsatzbeschluss soll zumindest der Stadtrat treffen.

Klötze l Bis zum Jahr 2021 sollen innerhalb der Einheitsgemeinde Stadt Klötze fünf Bodenordnungsverfahren umgesetzt werden. Bereits seit 2008 laufen Verfahren im Norddrömling und in Kunrau. Geplant sind außerdem Verfahren in Schwiesau, Immekath sowie in Klötze.

Nicht nur Flächen sollen auf diese Weise reguliert, sondern auch zirka 43 Kilometer Wege gebaut werden. Dafür sind Gesamtkosten in Höhe von rund 10,1 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen generell zehn Prozent auf die Kommune, also knapp 150 Euro je Hektar, rechnete Bürgermeister Matthias Mann unlängst im Hauptausschuss vor und machte die Mitglieder zugleich mit einem Vorschlag vertraut, der bereits in die betreffenden Orte hineingetragen worden ist.

"Von 50 Euro geht die Welt nicht unter. Eigentlich kann da niemand was dagegen haben"

Demnach soll der zehnprozentige Eigenanteil nicht allein von der Stadt Klötze getragen werden, sondern auch von den Eigentümern, und zwar im Verhältnis zwei Drittel zu einem Drittel. Von den 150Euro je Hektar entfielen also 100Euro auf die Stadt Klötze und 50 Euro auf die Eigentümer. "Sonst ist das bei der Masse an Maßnahmen für die Stadt alleine nicht zu stemmen", begründete Matthias Mann im Gespräch mit der Volksstimme diese Regelung, für die er sich einen Grundsatzbeschluss des Stadtrates wünscht.

Das Modell soll für die Verfahren in Kunrau, Schwiesau, Immekath und Klötze Anwendung finden, nicht aber für das im Norddrömling, wo es sich größtenteils um kommunale und außerhalb der Ortslagen gelegene Flächen handelt. Die Stadt trägt dann die Kosten.

"Von 50 Euro geht die Welt nicht unter", meinte Matthias Mann, "eigentlich kann da niemand etwas dagegen haben." Schließlich sei ein Bodenordnungsverfahren eine selten günstige Gelegenheit und böte mit dem Ausbau von Wegen und der Klärung von Grundstücksfragen vielerlei Vorteile, die auch und vor allem der Landwirtschaft sowie dem Tourismus zugute kämen.

Allein für das Verfahren in Immekath, das ebenso wie das in Schwiesau rund 1000 Hektar umfasst, sollen 2,2 Millionen Euro in den Wegebau investiert werden, berichtete Matthias Mann und nannte beispielhaft die Trasse von der Hoppenmühle bis zum Neuferchauer Weg oder die Strecke vom Sportplatz in Richtung Mellin.

Für die Bodenordnungsverfahren ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zuständig. Ansprechpartner bei der Stadt Klötze ist Rolf Schmeling.