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Zum 1. Januar sollen in Osterburg einheitliche Kita- und Hort-Kostenbeiträge eingeführt werden Stadt will Elternbeteiligung nicht ausreizen

Von Nico Maß 19.09.2013, 03:12

Zum 1. Januar 2014 will Osterburg für alle Kindertagesstätten und Horte im Territorium der Einheitsgemeinde einheitliche Kostenbeiträge einführen. Der Vorschlag der Kommune, der aktuell in den Ortschaftsräten diskutiert wird, soll im November vom Stadtrat beschlossen werden.

Osterburg l Nach den bisherigen Diskussionen und Erörterungen der von der Kommune vorgeschlagenen Beiträge deutet sich an, dass der entsprechende Satzungsentwurf im November problemlos den Stadtrat passieren dürfte. Denn das Anliegen der Einheitsgemeinde, die Kindereinrichtungen in ihrem Territorium zu einheitlichen Beiträgen zu verpflichten und somit einen preislichen Konkurrenzkampf zwischen ihnen auszuschließen, stößt in allen Orten der Einheitsgemeinde auf Zustimmung.

Gleiche Tarife für alle Vorschulkinder

Gleiches gilt für die Überlegung, bei den zukünftigen Betreuungsbeiträgen nicht zwischen Krippen- und Tagesstättenkindern zu unterscheiden, für alle Knirpse im Vorschulalter gelten die gleichen Tarife.

Nicht zuletzt sollen Beiträge eingeführt werden, die für die meisten Einrichtungen nur eine geringe beziehungsweise moderate Anhebung der Kostenbeiträge nach sich ziehen. Mehr noch: In manchen Tagesstätten (Rossau und Flessau) dürften die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder künftig weniger zahlen, stimmt der Stadtrat den im Info-Kasten dargestellten Vorschlag der Verwaltung zu. Lediglich für die Eltern, deren Mädchen und Jungen die Königsmarker Tagesstätte besuchen, bedeuten die für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 angedachten Tarife eine spürbare Erhöhung. Für die pro Woche 25- bis 40-stündige Betreuung eines Kindes im Vorschulalter wird dort gegenwärtig ein monatlicher Betrag in Höhe von 80 Euro fällig.

Nach Angaben von Anke Müller, Amtsleiterin für Verwaltungssteuerung und Demografie, machten sich Osterburgs Stadträte seit Beginn der Diskussion im Frühjahr dafür stark, die Kosten für die Eltern möglichst in Grenzen zu halten. So will die Einheitsgemeinde die nach dem Kinderfördergesetz (Kifög) mögliche finanzielle Beteiligung der Eltern an den Kosten bei weitem nicht ausreizen. Laut Kifög hätte die Kommune bis zu 50 Prozent des durch die Kinderbetreuung entstehenden Defizites, das nicht durch die Zuschüsse von Land und Kreis gedeckt ist, auf die Eltern umlegen können. Wird der gegenwärtig diskutierte Entwurf der Einheitsgemeinde so durch den Stadtrat beschlossen, decken die Elternbeiträge bei den Krippen- und Kindergartenkindern aber lediglich 36 Prozent des Defizites und bei den Hortkindern 40,28 Prozent des Defizites. Den Restbetrag übernimmt die Einheitsgemeinde.