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Wulfänger sieht im LSG "Altmärkische Wische" viele Interessen bedacht - wesentliche Teile der Wische sind raus Landrat verkündet erwarteten Kompromiss

Von Karina Hoppe 04.06.2015, 01:26

Der Entwurf für das neue Landschaftsschutzgebiet "Altmärkische Wische" steht fest. Landrat Carsten Wulfänger hat ihn gestern vor Medienvertretern vorgestellt. Wie von vielen Seiten erwartet, ist das neue Schutzgebiet kleiner als das "Probe-LSG". Wulfänger sieht darin einen Kompromiss.

Stendal/Wische l Der Entwurf sieht für das Landschaftsschutzgebiet "Altmärkische Wische" eine Größe von 79 Quadratkilometern vor. Damit wäre das LSG etwa ein Drittel kleiner als das "Probe-LSG" von 114 Quadratkilometern, das als einstweilige Sicherstellung fünf Jahre Bestand hatte und 2014 auslief. Die in der alten Verordnung langfristig vorgesehene LSG-Größe von 220 Quadratkilometern sei "nicht darstellbar", sagte der Landrat. Es sei "nach intensiven Diskussionen und Gesprächsrunden notwendig geworden, den Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung und -abgrenzung zu überarbeiten". Worin genau die Abwägung bestand und zwischen welchen Inte-ressengruppen, darüber wollte sich der Landrat auf Nachfrage nicht äußern. Er leite nun ein neues Verfahren zum LSG ein.

Das Schutzgebiet sei wichtig, weil die Wische "eine ganz besondere Kulturlandschaft" sei und in ihrer Ausprägung "auch künftig für die hier lebenden Menschen und nachfolgenden Generationen erhalten bleiben" solle. Wulfänger verweist auf die zum Teil noch vorhandenen ausgedehnten Grünflächen, die durch üppige Hecken und alte Bäume gegliedert und von Gräben durchzogen werden. Nachhaltig prägend sei der "freie, ungestörte, weite Blick über die flache, vielfältige Auenlandschaft". Mögliche Bedenken hinsichtlich einer Wiedervernässung könnten ausgeräumt werden. Durch die LSG-Ausweisung werde keine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes angestrebt, auch würde die Unterhaltung der Fließgewässer und Gräben ausdrücklich nicht eingeschränkt. Eine ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung der Wische sei weiterhin möglich, Drainagen könnten problemlos und ohne Genehmigung erneuert werden.

Unzulässig sind indes gewerbliche Tierhaltungen ab einer bestimmten Größe, etwa nicht mehr als 3000 Schweine. Außerdem dürften zum Beispiel Hecken nicht entfernt werden, aber eine "angemessene Pflege" sei möglich. Bauliche Anlagen ab einer Höhe von 20 Metern, ausgenommen Funkanlagen, seien im LSG ebenfalls verboten - Windkrafträder also auch. Es sei sehr wichtig, dass es auch Gebiete ohne Windkraftanlagen gibt. "Es ist auch sinnvoll, wenn dort künftig keine stehen." Sie würden einen Eingriff in die Landschaft bedeuten.

Der Entwurf soll nun zunächst ab dem 22. Juni und bis zum 3. August öffentlich ausliegen, und zwar beim Landkreis Stendal, sowie in den Verwaltungen Osterburg, Seehausen und Arneburg-Goldbeck. In dieser Zeit könnten Anregungen und Bedenken zum LSG bei den auslegenden Behörden eingereicht werden. Parallel würden auch die Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände beteiligt.

Noch seien die Grenzen nicht starr, aber auf "ein wesentlich größeres LSG" werde der Landrat sich nicht mehr einlassen. Einwände bis zum 3.August würden berücksichtigt. Das Verfahren soll im Dezember abgeschlossen werden.

Im aktuellen Regionalen Entwicklungsplan Altmark sind für die Wische keine Vorranggebiete für Windkrafträder ausgewiesen. Und die Regionalversammlung des Zweckverbandes "Regionale Planungsgemeinschaft" Altmark wolle im Moment auch kein Verfahren eröffnen. Tut sie dies künftig, können angrenzend an das LSG in seiner jetzigen Form Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden. So genannte Weißflächen sind vorhanden, ein langer Korridor zum Beispiel Lichterfelde und Neukirchen.