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Gardelegener Trinkermilieu Siebeneinhalb Jahre für brutale Tat

Von Wolfgang Biermann 30.08.2014, 01:17

Stendal/Gardelegen l Das Landgericht Stendal hat gestern im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes aus dem Trinkermilieu von Gardelegen das Urteil gesprochen: Siebeneinhalb Jahre Gefängnis sowie Unterbringung im Maßregelvollzug zur Alkoholtherapie wegen Körperverletzung mit Todesfolge für den einen Angeklagten und sechs Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung, wegen vorsätzlicher Körperverletzung für den zweiten.

Zwei Halbbrüder, 36 und 34 Jahre alt, waren des Totschlags an ihrem 55 Jahre alten Onkel angeklagt. Der Tat vorangegangen ist laut Urteil ein gemeinsames Trinkgelage von Onkel und Neffen in der Wohnung des 36-Jährigen in der Gardelegener Sandstraße. Beide Angeklagte sollen, bedingt durch Alkoholkonsum im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, in der Nacht zum 15. Februar dieses Jahres brutal gehandelt haben.

"Für einen Tötungsvorsatz - und das war die Kernfrage, die das Gericht zu klären hatte - hat es bei beiden Angeklagten keinen Anhalt gegeben", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer, Christian Hachtmann, in der Urteilsbegründung. Darum sei der 34-jährige Angeklagte nicht wegen Totschlags, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verurteilen gewesen. In diese Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft flossen zwei weitere brutale Gewaltattacken ein. Schon am 25. Januar war der 55-Jährige von dem bislang rechtlich unbescholtenen 34-Jährigen krankenhausreif geschlagen worden. In einem weiteren Fall hatte dieser einen anderen Trinkkumpan im Juli 2013 nach einer Zecherei verprügelt, sodass dieser notärztlich behandelt werden musste.

Der mehrfach, auch wegen Körperverletzung vorbestrafte 36-jährige Angeklagte hat sich laut Urteil indes nur der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Er habe lediglich zwei bis drei Mal mit dem Fuß auf seinen Onkel eingetreten, mit welcher Intensität wisse man nicht. Für dessen Tod sei er nicht verantwortlich. Für beide Angeklagte hat das Gericht, sich dabei auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters stützend, verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des zur Tatzeit konsumierten Alkohols angenommen und das Urteil gemildert.

"Ich schlag dicht tot"

Richter Hachtmann sprach von "erheblicher Brutalität und Gewaltintensität" sowie langer Dauer der Tätlichkeiten. Das Urteil beruhe vorwiegend auf den Schilderungen des älteren Angeklagten, "die weitgehend mit der Spurenlage übereinstimmen". Lediglich bei der zeitlichen Einordnung habe der Angeklagte Schwierigkeiten gehabt. Demnach trafen sich das spätere Opfer und der jüngere Neffe am 14. Februar abends in der Wohnung des älteren Neffen zum Trinkgelage. Die Stimmung kippte, als sich der 55-Jährige einnässte. Nach verbalem Streit trat dann zunächst der ältere Neffe auf den Onkel ein. Es eskalierte, als der ältere Neffe eingriff und zuschlug, das Opfer schubste und trat. Er trieb den 55-Jährigen regelrecht durch die Wohnung und auf den Balkon. Vor dort hörten zwei Zeuginnen den 55-Jährigen wimmern und die Drohung einer unbekannten Stimme: "Ich schlag dich tot."

Die schweren Verletzungen, an deren Folgen das Opfer verstarb, waren vielfältig. Vier der Verletzungen am Kopf, am Hals, im Brust- und im Bauchraum könnten laut rechtsmedizinischem Gutachten todesursächlich gewesen sein.