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Mitglieder vom Verein "Bezahlbares Abwasser" machen auf Sorgen aufmerksam Bürgerprotest vorm Hecklinger Stadtrat

Von Nora Stuhr 25.04.2014, 03:20

Protestierende Bürger verschafften sich auf der zurückliegenden Beratung des Stadtrates in Hecklingen Gehör. Sie kamen nicht nur aus Cochstedt (die Volksstimme berichtete). Auch Mitglieder vom Verein "Bezahlbares Abwasser" machten mit Transparenten auf ihre Sorgen aufmerksam.

Hecklingen l Explosiv war die Stimmung Dienstagabend in Hecklingen. Mit Schildern protestierten rund 30 Mitglieder vom Verein "Bezahlbares Abwasser" vor dem Stadtrat.

Deutlich wurde: Die Menge ist aufgebracht. Viele Bürger sorgen sich und sind skeptisch. Sie fürchten, dass sie als Grundstückseigentümer künftig noch tiefer in die Tasche greifen müssen.

Anlass gibt eine Änderung des Wassergesetztes des Landes Sachsen-Anhalt vom 1. April 2013. Darin heißt es, dass Grundstückseigentümer für die Beseitigung des Niederschlagswassers zuständig sind, "soweit ... die Gemeinde nicht den Anschluss an eine öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt oder ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten."

Dreh- und Angelpunkt hierbei ist die Frage, wie das Niederschlagswasser beseitigt wird. Alles in allem gibt es vier verschiedene Wege.

"Ein solcher Kostenfaktor kann für viele existenzbedrohend sein."

Fall 1: Das Wasser kann auf den Grundstücken versickern. Dann sind keine Gebühren dafür fällig. Variante 2: Grundstückseigentümer leiten Regenwasser in die Vorflut, also in einen Graben. Das kostet ebenfalls nichts. Und Möglichkeit 3: Es gibt Grundstücksbesitzer, die das Regenwasser sammeln und beispielsweise zur Bewässerung oder Toilettenspülung nutzen. Dafür sind in der Regel Gebühren fällig. Und die letzte Möglichkeit: Die Grundstücke sind an den Kanal des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode Wipper" (WAZV) angeschlossen. Dann sind für die Einleitung 1,25 Euro pro Quadratmeter fällig.

Letztere Möglichkeit ist der Stein des Anstoßes für den Protest. Denn die Bürger befürchten, dass der Verband sie aufgrund der genannten Gesetzsänderung dazu zwingt, sich an Kanal anschließen zu lassen, um seine Gebühreneinnahmen zu erhöhen und dafür ein Gutachten als weiteren Grund anführt.

Ein solches musste der WAZV nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom Mai 2013 erstellen. Darin wird die Versickerungsfähigkeit des Bodens anahnd verschiedener Parameter untersucht.

Die Bürger sorgen sich jetzt, dass der Verband ihnen daraus einen teuren Strick dreht und sie gezwungen werden, sich an den Kanal anschließen zu lassen.

Dazu ein aufgebrachter Bürger in Hecklingen: "Ein solcher Kostenfaktor kann für viele existenzbedrohend sein." Hohe Gebühren würden dazu beitragen, dass Hecklingen als Lebensort weiter an Attraktivität verliert, kritisierte der Mann.

Er stellte Bürgermeister Hans-Rüdiger Kosche (CDU) zur Rede: "Wie verhalten Sie sich zum geplanten Anschlusszwang Abwasser?" Kosche sagte, dass das Gutachten keine Grundlage für einen Anschlusszwang sein wird.

Gutachten soll nicht eins zu eins umgesetzt werden

Und der Mann war weiter aufgebracht, weil das Gutachten mit den Fakten seiner Meinung nach nicht übereinstimmt. "Danach müsste ich mein Grundstück täglich mit Gummistiefeln betreten", meinte er, dass die Studie des WAZV nicht stimmen kann. Die Volksstimme führte dazu gestern ein Gespräch mit Verbandsgeschäftsführer Andreas Beyer.

Ihm ist bewusst, dass die Bürger nach 20 Jahren Abwasserzweckverband "Bodeniederung" teilweise auch zu recht, wie er sagte, misstrauisch sind. Beyer weiß, dass viele befürchten, dass der Verband das Gutachten eins zu eins umsetzt und ein Anschlusszwang die Folge wäre. "Aber so wird es nicht sein", sagte er.

Natürlich werde sich der Verband aufgrund des Gutachtens verschiedene Sachverhalte ansehen. "Bestimmte Grundstücke müssen angeschlossen werden, etwa Altlastverdachtsflächen" oder hoch versiegelte Flächen, wo mit 100 prozentiger Sicherheit klar sei, dass das Wasser gar nicht versickern kann.

Der Fall aber, das Leute, die einen Garten haben, vom Verband gezwungen werden, einzuleiten, um im Anschluss Leitungswasser zur Bewässerung zu nutzen, werde nicht eintreten, sicherte der Verbandschef zu.