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Bürger- und Behördebeteiligung im Borner Gemeinderat für neues Windrad beschlossen Gemeinderat schiebt neuen B-Plan an

Von Thomas Höfs 08.11.2014, 02:14

Mit einem Bebauungsplan für Windräder beschäftigte sich der Borner Gemeinderat am Donnerstagabend. Ein weiteres Windrad soll dabei am Ortsrand entstehen, stimmten die Gemeinderäte der vorgelegten Planung zu.

Borne l Der Borner Gemeinderat hat am Donnerstagabend die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange an einem neuen Bebauungsplan beschlossen, in dem es erneut um den Bau eines Windrades geht. Am Rande der Gemarkung des Ortes könnte damit in der Zukunft eine weitere Windmühle in den Himmel ragen.

Borne kennt sich mit Windenergie aus. Zahlreiche Windräder stehen neben dem Ort. Als Grund für den neuen Bebauungsplan gaben die Baubehörde der Verbandsgemeinde sowie der beauftragte Planer an, dass der Eigentümer der betroffenen Ackerflächen auch gern eine Windmühle in der Zukunft aufstellen wolle.

Bislang, so hieß es weiter, habe der Eigentümer sich gegen den Bau von Windkraftanlagen gewandt. Nun sei die Meinung anders. Die betroffene Flurfläche in der Gemarkung sei für den Bau von Windanlagen geeignet, weil das Gebiet als Windeignungsgebiet ausgewiesen sei.

Der Investor einer Windkraftanlage müsse zudem nicht über einen Bebauungsplan die geplante Windkraftanlage planen. Es gebe ebenso einen anderen Weg, bei dem die Gemeinde vor Ort keine Entscheidungsmöglichkeit habe, hieß es vom Planungsbüro. Da die Borner aber bereits seit Jahren gute Erfahrungen mit den Investoren der Windenergiebranche gesammelt haben, soll das Vorhaben über einen Bebauungsplan begleitet werden. Damit könne die Gemeinde mitreden und ihren Einfluss wahren, bestätigte Bürgermeister Dietmar Guschl.

In der Planung für ein weiteres Windrad hat das Planungsbüro ein Baufenster für eine weitere Windkraftanlage eingezeichnet. Innerhalb dieses Baufensters könne die Anlage dann später bei einer Genehmigung der Planung errichtet werden.

Der Betreiber der angrenzenden Windräder habe zudem bereits berechnen lassen, welchen Einfluss ein weiteres Windrad auf die bereits installierten Windräder hätte. Eindeutig gebe es Beeinflussungen, sagte eine Vertreterin des Betreibers. Allerdings seien die Beeinflussungen durch ein weiteres Windrad nicht so groß, dass mit großen Leistungsabfällen zu rechnen sei.

Außerdem verwies sie darauf, dass der Investor noch die Erlaubnis habe, zwei Windräder, die bereits laufen, mit neuer Technik auszustatten. Bei den sogenannten Repowering wird ein Teil der Anlage gegen modernere und effizientere Teile ausgetauscht.

Der Eigentümer der Anlagen entscheide sich in der Zukunft, ob das Repowering an den betroffenen Anlagen noch durchgeführt werde, sagte sie. Bislang sei der Zeitraum von der Genehmigung bis zur möglichen Umsetzung zu kurz gewesen, erläuterte sie. Denn kurz nach der Genehmigung trat eine neues Gesetz über die Einspeisevergütung in Kraft. Zu einem späteren Zeitpunkt werde sich der Eigentümer mit der Frage der Erneuerung der Windräder beschäftigten, kündigte sie an. Die Zeit drängt zudem nicht. Die Genehmigung für das Repowering habe eine Gültigkeit von drei Jahren, hieß es dazu.

Mit sechs Zustimmungen und zwei Enthaltungen passierte der Bebauungsplan den Gemeinderat am Donnerstagabend.