1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Amt will Kaution für Wohnung von Mutter mit zwei Kindern nicht zahlen

Weil Wohnung 0, 5 Quadratmeter zu groß ist Amt will Kaution für Wohnung von Mutter mit zwei Kindern nicht zahlen

29.12.2009, 04:53

Bernburg ( abr / rk ). " Wunder können wir auch zu Weihnachten nicht vollbringen. " Petra Jacobs, Leiterin des Amtes für Arbeitsförderung, schaut auf das Datum. Am 17. Dezember sei in ihrer Behörde, die zuständig ist für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen des ehemaligen Landkreises Bernburg, der " Antrag auf Zusicherung zu den angemessenen Aufwendungen für eine neue Unterkunft " eingegangen. Da könne man doch nicht schon einige Tage später davon ausgehen, dass eine Entscheidung vorliegt, meinte die Ressortchefin.

Den Antrag gestellt hat Susann Jungmann. Die 22-jährige Mutter von zwei Kindern im Alter von zwei und drei Jahren hat sich von ihrem Mann getrennt und sucht nun eine neue Wohnung. Sie ist vorerst bei ihrer Mutter untergekommen, die aber selbst noch vier minderjährige Kinder hat.

" Ich hatte mir das einfacher vorgestellt ", erzählt die junge Frau, denn im Nachbareingang ist eine Wohnung frei, in der sie schon einmal gewohnt hat.

" Ich dachte, ich kann dort wieder einziehen. Aber jetzt heißt es, für die Wohnung wird die Kaution nicht gezahlt, weil sie einen halben Quadratmeter zu groß ist ", so Susann Jungmann. " Das sind über 850 Euro, die habe ich nicht ", so die junge Frau.

Für einen Drei-Personen-Haushalt gelten nur 70 Quadratmeter als angemessen. Die Wohnung, die Susann Jungmann anvisiert, ist 70, 5 Quadratmeter groß. " Ich verstehe nicht, was sich geändert hat. Schließlich wurde für die Wohnung schon einmal vom Amt gezahlt ", ist die junge Frau verzweifelt.

" Wo sollen wir denn die Grenze ziehen, was angemessen ist ? Es ist mal ein halber Quadratmeter, mal ein ganzer ", sagte Amtsleiterin Petra Jacobs. " Es sollten schon drei Wohnungsangebote vorliegen ", sagt Frau Jacobs. Das sei hier jedoch noch nicht der Fall.

Prompt zum Heiligen Abend kam dann auch das Schreiben vom Amt. Danach muss Susann Jungmann bis zum 15. Januar drei angemessene Angebote vorlegen, damit ihr Wohnungsantrag abschließend bearbeitet werden kann.

" Das war eine schöne Weihnachtsüberraschung ", meint die junge Frau. Sie habe ja zwei Wohnungsangebote vorgelegt, aber jetzt muss sie drei nachreichen, die von zwei Vermietern sind. " Die anderen beiden werden offenbar nicht akzeptiert ", schlussfolgert sie. So musste die Familie über Weihnachten zusammenzurücken. " Wenn ich meine Mutti nicht hätte, wüsste ich gar nicht, was ich machen sollte ", sagt die junge Mutter, die nun auf die Suche geht nach weiteren Wohnungsangeboten.

Eigentlich sollte der Landrat seine Handlungsanweisung zur Berechnung der Kosten der Unterkunft für die Langzeitarbeitslosen und Hilfebedürftigen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Das hatte der Gesundheits- und Sozialausschusses des Kreistages im Februar verlangt. Dort hatte Sven Hause ( SPD-Fraktion ) bei der Vorlage darauf aufmerksam gemacht, dass die Festlegung der Landkreisverwaltung, wonach eine Wohnungsgröße von bis zu 45 Quadratmeter für alleinstehende Langzeitarbeitslose oder Hilfebedürftige als angemessen gilt, gegen höchstrichterliche Urteile des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts Halle verstößt. Danach sei eine Wohnfläche von bis zu 50 Quadratmetern angemessen.

Finanziell ist das für die Betroffenen ein großer Unterschied. Bei einer bis zu 45 Quadratmeter großen Unterkunft steht ihnen im Salzlandkreis eine monatliche Gesamtmiete von bis zu 276, 74 Euro ( 6, 15 Euro pro Quadratmeter ) zu. Bei 50 Quadratmeter wären es bis zu 307, 50 Euro.