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Nach Gerichtsurteil zu überhöhten Schmutzwassergebühren Anwalt sieht Chance, Verband zur Rückzahlung zu bewegen

Von René Kiel 23.05.2009, 07:27

Hecklingen. Der Abwasserzweckverband ( AZV ) " Bodeniederung " in Groß Börnecke hat nach Informationen des Leipziger Rechtsanwaltes Andy Niekamp keine Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg zur Gebührensatzung von 2007 eingelegt.

" Die Urteile sind daher rechtskräftig. Der AZV wird nun die zuviel gezahlten Gebühren an die Bürger zurückerstatten müssen ", sagte Niekamp. Das gelte zunächst aber nur für die Bürger, die gegen die Gebührenbescheide des Verbandes Widerspruch eingelegt und Klage erhoben haben. " Bei den übrigen Bürgern sind die Bescheide bestandskräftig ", sagte der Rechtsanwalt. Niekamp : " Sie können – rechtsschutzversicherte Bürger sollten – über den Paragrafen 48, Absatz 1, des Verwaltungsverfahrensgesetzes ( VwVfG ) versuchen, eine Aufhebung der Bescheide zu erzielen, was notfalls auch im Klagewege durchsetzbar ist. "

Nach dieser Vorschrift kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Das liege allerdings im Ermessen des AZV, sagte der Anwalt.

Die ausführliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Magdeburg spreche dafür, dass eine Rücknahme der bestandskräftigen Bescheide erfolgen sollte, weil erhebliche Fehler in der Gebührenkalkulation festgestellt worden sind. Zu berücksichtigen sei außerdem, dass manche Bürger aufgrund eines Schreibens des AZV, mit dem man ihnen Kosten für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 300 Euro angedroht habe, ihre Widersprüche nicht aufrecht erhalten hätten, so Niekamp.

Andererseits würden erhebliche Kosten auf den AZV zukommen, weshalb die Erfolgsaussichten eines solchen Antrages äußerst gering seien.

Die Quedlinburger Rechtsanwältin Silvia Weidner, die mit der Bürgerinitiative " Bezahlbares Abwasser " eine Senkung der Schmutzwassergebühren vor Gericht erstritten hatte, bedauerte, dass nicht noch mehr Bürger gegen die Bescheide des Verbandes vorgegangen waren und somit jetzt das Nachsehen haben. Die Bürgerinitiative habe damals in allen Mitgliedsorten Infoveranstaltungen durchgeführt und denjenigen, die Widerspruch einlegen wollten, mit einem Formular geholfen.

Auf Bitte der Hecklinger Stadträtin Ethel-Maria Muschalle-H öllbach sicherte Weidner jedoch noch einmal eine Prüfung zu, ob man über eine Schadensersatzforderung an den Verband etwas machen könne. Damit könnte besonders den älteren Kunden, die über 80 Jahre alt sind, geholfen werden. " Da sehe ich Handlungsbedarf ", sagte Weidner. " Wenn die Möglichkeit dazu besteht, werde ich das bekanntgeben. " Die Anwältin sieht aber schon jetzt dafür wenig Chancen.