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Verbandsversammlung des WAZV beschließt neue Satzungen für die nächsten drei Jahre Trinkwasser wird teurer, Abwasser billiger

Von René Kiel 15.12.2011, 05:23

Trinkwasser wird ab dem 1. Januar im Altkreis Staßfurt teurer, die Schmutzwasserentsorgung preiswerter. Letzteres gilt jedoch nicht für das gesamte Verbandsgebiet.

Staßfurt l Das beschloss die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes "Bode-Wipper" (WAZV) Staßfurt am späten Dienstagnachmittag.

Der neuen Satzung zufolge werden sich die Gebühren für das Trinkwasser von 1,22 auf 1,41 Euro je Kubikmeter erhöhen. Parallel dazu wird die Grundgebühr für Haushalte in Einfamilienhäusern mit dem kleinsten Wasserzähler von 7,06 auf 7,70 Euro pro Monat steigen. Für die anderen Haushalte mit größeren Wasserzählern dagegen wird die Grundgebühr linear abgesenkt.

Damit muss eine dreiköpfige Familie mit einem angenommenen statistischem Verbrauch von 99 Kubikmeter pro Jahr insgesamt 231,99 Euro Gebühren für das Trinkwasser bezahlen. Das sind zirka 17 Euro pro Jahr mehr als bisher, rechnete die WAZV-Geschäftsführung vor. Der Landesdurchschnitt lag im März dieses Jahres bei 260 Euro pro Jahr.

Bei der neuen Trinkwasser-Gebührensatzung handelt es sich um einen Kompromissvorschlag, auf den sich die Fraktionschefs des Staßfurter Stadtrates verständigt hatten. Der Rat hatte sich ursprünglich dafür ausgesprochen, auf eine weitere Anhebung der Grundgebühr für Einfamilienhäuser zu verzichten und stattdessen lieber die Mengengebühr anzuheben, die von den Kunden je nach Verbrauch beeinflusst werden kann.

Ähnlich hatte sich auch der Hecklinger Stadtrat positioniert. Da nicht diese Variante, sondern nur der Staßfurter Kompromiss zur Abstimmung gestellt wurde, stimmte Hecklingens Vertreter Manfred Mairose als einziger gegen die Beschlussvorlage.

"Die Gebühren sind vom Ingenieurbüro 2000 kalkuliert worden. Bisher war alles von dort bis auf die Niederschlagswassergebühren des Abwasserzweckverbandes ,Bodeniederung\' rechtssicher", sagte WAZV-Geschäftsführer Dr. Joachim Rosenthal.

Die Notwendigkeit die Gebühren nach drei Jahren erneut anzuheben, begründete er unter anderem mit den aufgelaufenen Verlusten aus den Vorjahren, Tarifsteigerungen für das Personal und Mehraufwendungen für Energie, Material und den Wassercent. Das ergebe einen Betrag von 27 Cent pro Kubikmeter, den man von den Kunden verlangen müsste.

Sollte die angekündigte Einführung des Wassercents im Landtag scheitern, wird kurzfristig eine Nachkalkulation durchgeführt, damit auch die Bürger davon kurzfristig profitieren, versprach Dr. Rosenthal.

Güstens Bürgermeister Helmut Zander (SPD) griff die Forderung aus dem Staßfurter Stadtrat auf, die Schwachen beziehungsweise Kleinen mit der Grundgebühr nicht stärker zu belasten als die Großen. Wenn man das wolle, müsste man eigentlich zu der von der WAZV-Geschäftsführung vorgeschlagenen Variante kommen, die Grundgebühr nicht nach der Wasserzählernennleistung, sondern pro Wohnung zu erheben wie im Schmutzwasserbereich.

"Wir hatten uns darauf verständigt, keinen Systemwechsel durchzuführen", sagte der Vorsitzende der WAZV-Verbandsversammlung, Hans-Georg Köpper. Man wolle sich erst später positionieren, ob man das so lassen könne oder ändern sollte.

Besser sieht es für die Kunden der Abwassersparte im alten WAZV-Gebiet aus, denn sie sollen in den nächsten drei Jahren geringer belastet werden als bisher. Die von den Verbandsvertretern beschlossene Satzung sieht eine Senkung der Mengengebühr von 1,96 auf 1,78 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser für die zentrale Entsorgung vor. Die Grundgebühr von 4,09 Euro pro Wohneinheit und Monat bleibt unverändert.

Damit liegt die Kostenbelastung im Abwasserbereich bei einer dreiköpfigen Familie bei 225,30 Euro. Das sind zirka 18 Euro pro Jahr weniger. Der Landesdurchschnitt beträgt laut Statistischem Landesamt vom Februar 412,13 Euro pro Jahr.

Die Vertreter folgten Dr. Rosenthals Rat, für die dezentrale Entsorgung eine Grundgebühr von 30 Euro je Anlage einzuführen und dafür im Gegenzug die Mengengebühr je Kubikmeter Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen von 21,88 Euro auf 12,34 Euro zu senken. Bei abflusslosen Gruben auf Grundstücken, die dem dauernden Wohnen dienen, erfolgt eine Reduzierung von 3,88 Euro auf 2,92 Euro je Kubikmeter und bei abflusslosen Gruben von Grundstücken, die nicht dem dauernden Wohnen dienen, von 13,66 auf 11,44 Euro je Kubikmeter.