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Hauseigentümer müssen nicht zahlen / Verfahren wegen Verjährung eingestellt Denkmalschutz: Familie aus Schneidlingen zieht erfolgreich gegen Behörde vor Gericht

Von Nora Stuhr 29.02.2012, 05:22

Eine Schneidlinger Familie ist erfolgreich gegen den Denkmalschutz vor Gericht gezogen. Weil Sanierungsmaßnahmen an ihrem Eigenheim nicht angezeigt worden waren, drohte ihnen eine Geldstrafe oder der Rückbau.

Schneidlingen l Seit 1958 lebt Gerhard Grafenhorst zusammen mit seiner Frau, die in den 1980er Jahren zu ihm zog, in seinem Häuschen, Am Baumgarten 9, mit Nachbarn weiterer Eigenheime Tür an Tür. Viel Geld hat das Ehepaar über die Jahre in die Sanierung ihrer vier Wände investiert. Die Fassade ist hübsch anzusehen, das strahlend grüne Dach ebenso, Fenster und Türen wurden erneuert. Auch in ihrem Umfeld fühlen sich die beiden wohl. Denn das liebste Stück Land der Grafenhorsts liegt als Teil einer Häuserreihe in unmittelbarer Nähe zum historischen Anwesen der Schneidlinger Wasserburg, nur wenige Meter entfernt.

Genau dieses ländliche Idyll und seine Lage hatten den Grafenhorsts aber seit dem vergangenen Jahr viele schlaflose Nächte beschert. Stein des Anstoßes war ein Schreiben vom Ordnungsamt des Kreises im letzten Jahr. "Wir waren wie vor den Kopf gestoßen", kann Andrea Grafenhorst sich noch ganz genau daran erinnern, dass sie den Brief an einem Sonnabend - "Wir hatten gerade Besuch" - öffnete und ihren Augen nicht traute, als sie las, dass ihr vorgeworfen wird, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. "Ihnen wird vorgeworfen, (...) an ihrem Wohnhaus, welches zum Baudenkmal ¿Wasserburg zählt, ungenehmigte Maßnahmen (Sanierung Dach, Fenster, Fassade) durchgeführt zu haben. Eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde lag ihnen nicht vor beziehungsweise wurde von ihnen nicht genehmigt", liest Frau Grafenhorst aus der Anhörung vor. Einen weiteren Satz, der zweiseitigen Benachrichtigung, der sie in Angst und Schrecken versetzte, zitiert sie gleichfalls: "Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Denkmalschutzgesetzes können ... mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden." Die Grafenhorsts sollten zunächst 500 Euro Strafe zahlen. Nach einem Anruf beim Ordnungsamt am Montag darauf sei die Summe auf rund 100 Euro pro Person nach unten korrigiert worden, berichtet die betroffene Frau aus Schneidlingen. "Entweder zahlen oder den Rückbau am Haus vornehmen", erinnert sie sich nicht gern an die Ausweglosigkeit der Alternative.

" Wir wollen damit zeigen, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen."

"Wir konnten das nicht verstehen." Denn die Hausbesitzer waren 2003 vom Landkreis zwar darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass ihr Grundstück unter Denkmalschutz steht. "Wir sind aber der Meinung gewesen, dass das unser Wohnhaus, weil es in den 1950er Jahren gebaut wurde, nicht betrifft, sondern nur unseren Stall, eine frühere Scheune." An Letzterer seien daher auch keine Baumaßnahmen und Veränderungen vorgenommen worden.

Unterm Strich hat sich das Blatt für die Betroffenen jetzt doch noch zum Guten gewendet. Sie schalteten einen Anwalt ein und gingen in Widerspruch. Seit dem Termin beim Amtsgericht in Aschersleben am 15. Februar kann das Paar dank Anwältin aufatmen. "Wir haben durchgeboxt, dass wir das Geld nicht zahlen müssen." Denn die Sache sei längst verjährt, nennt Andrea Grafenhorst die Begründung.

Dieses Ergebnis konnte gestern auf Nachfrage der Volksstimme beim Landkreis von der Pressestelle bestätigt werden. "Das Verfahren wurde wegen Verjährung eingestellt", hieß es. Darauf angesprochen, ob die Hauseigentümer umliegender Grundstücke künftig mit ähnlichen Bußgeldverfahren rechnen müssen, wurde mitgeteilt, dass im Amt (Untere Denkmalschutzbehörde) darüber nichts bekannt sei, dass irgendjemand ohne Genehmigung gebaut hat.

Die Grafenhorsts jedenfalls sind sicher, den richtigen Schritt gegangen zu sein. " Wir wollen damit zeigen, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen. Auch der kleine Bürger hat eine Chance", meint Andrea Grafenhorst.