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Landgericht verurteilt 38-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis Stendaler gesteht Missbrauch eines achtjährigen Mädchens in Tangermünde

Von Wolfgang Biermann 22.12.2010, 04:26

Stendal. Am Montag hat die Jugendkammer am Landgericht Stendal einen 38-Jährigen wegen 19-fachen Kindesmissbrauchs zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Angeklagt waren zunächst 21 Taten.

Der Stendaler hatte gestanden, von Januar bis August dieses Jahres ein Mädchen (8) in Tangermünde missbraucht zu haben, wobei es in keinem Fall zum vollendeten Geschlechtsverkehr gekommen ist. Nach Aussage der Mutter hatte der in verwandtschaftlicher Beziehung zur Familie stehende Angeklagte sich ihr Vertrauen erschlichen. Da ihr Lebensgefährte seinen Lebensunterhalt als Montagearbeiter verdient und somit kaum anwesend ist, habe sich der Angeklagte mit um ihre Kinder, insbesondere um die Achtjährige, gekümmert. Er wohnte auch zeitweise in Tangermünde. Sie habe bemerkt, dass sich ihre Tochter mit der Zeit immer mehr von ihr abwende, so die Mutter in ihrer Zeugenaussage. Da habe sie Verdacht geschöpft und später, als sie einen Brief des Angeklagten an ihre Tochter abgefangen hatte, Strafanzeige erstattet.

Völlig offenbart hat sich das Mädchen indes weder der Mutter noch der Polizei. Als sie von einer Kripobeamtin vernommen wurde, habe die Achtjährige nur von Berührungen oberhalb der Bekleidung gesprochen. Das hätte für ein Ermittlungsverfahren nicht ausgereicht, so die 49-Jährige, die im Polizeirevier Stendal auf Missbrauchsfälle spezialisiert ist. Doch der Angeklagte hat in seiner Vernehmung sofort vor der Polizei in vollem Umfang ein Geständnis abgelegt. Die Taten seien nur aufgrund dessen zur Anklage gekommen, rechneten ihm sowohl Staatsanwältin Rosemarie Fährmann als auch das Gericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Henss strafmildernd an. Und er hat mit seinem Geständnis dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart.

Nach Angaben der Mutter hat die Achtjährige keinen psychischen Schaden davongetragen und "meistert ihren Alltag normal". Sie lerne in der Schule –"seit der Angeklagte in U-Haft ist" – nach einem Leistungsabfall jetzt auch wieder besser. Prof. Dr. Jürgen-Helmut Mauthe, Facharzt für Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie in Braunschweig, führte in seinem Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten aus, dass es keinerlei Einschränkungen gebe. Er schilderte den Angeklagten als "unauffällig, linkisch, gehemmt und intellektuell minder leistungsfähig". Pädophil, also sexuell nur auf Kinder fixiert, sei er nicht. Allerdings hätte der gelernte Tierpfleger, der eine Umschulung zum Maurer absolvierte und langzeitarbeitslos ist, trotz seiner 38 Jahre noch nie intime Kontakte zu einer Frau gehabt.

Aus Angst vor Zurückweisung habe er sich auch noch keiner Frau sexuell genähert, antwortete der Angeklagte auf die diesbezügliche Frage der Staatsanwältin. "Ich will das loswerden und eine Therapie machen", hatte der Angeklagte dem Gutachter gesagt.

Und so legte Richter Henss dem 38-Jährigen nahe, sich nach Verbüßung der Haftstrafe in sozialtherapeutische Behandlung zu begeben.