1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. 54-Jähriger stirbt an verschlucktem Zahn

Stendaler wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht 54-Jähriger stirbt an verschlucktem Zahn

Von Wolfgang Biermann 05.03.2014, 09:18

Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Stendal geht es seit gestern um den tragischen Tod eines 54-jährigen Hansestädters aus dem Trinkermilieu. Sein 26 Jahre alter Zechbruder soll ihm mit Faustschlägen am 27. Juni vorigen Jahres den Unterkiefer gebrochen und dabei einen Zahn ausgeschlagen haben.

Stendal l Diesen Zahn habe das Opfer verschluckt, heißt es in der Anklage. Er setzte sich in der Luftröhre fest und führte zu einer Lungenentzündung - und letztlich zum Tod. Als Todeszeitpunkt gilt der 10. Juli oder "kurze Zeit darauf". Erst am 21.Juli wurde die zum Teil schon verweste Leiche entdeckt.

Streit nach Zecherei in Wohnung und Garten

Körperverletzung mit Todesfolge, so lautet die Anklage. Das Gesetz sieht laut Staatsanwaltschaft dafür drei bis 15Jahre Gefängnis vor. Der Angeklagte gab an, dass er mit dem späteren Opfer und einem weiteren Trinkkumpan zusammen schon am Morgen des Tattages in einer Wohnung Bier und fast zwei Flaschen Schnaps getrunken hätte. Die Zecherei habe sich in einem Garten am Stadtsee fortgesetzt. Dort sei es zum Streit gekommen.

Grund: Das Opfer war mit der Mutter des Angeklagten liiert. Diese habe der später Verstorbene als Schlampe bezeichnet. Darüber sei man in Streit geraten. Schläge räumt der Angeklagte auch ein. Allerdings will er zuvor vom Opfer selbst attackiert worden sein. Er hätte sich nur gewehrt und ihm "ein paar draufgehauen".

Der 54-Jährige sei zu Boden gegangen, nicht wegen der Schläge, sondern wegen des genossenen Alkohols. Warum das Opfer ihn denn überhaupt angegriffen habe, vermochte der Angeklagte indes nicht zu erklären. Er hätte ihm aufgeholfen, und man sei zusammen ein Stück des Weges gegangen. Schwere Verletzungen will er beim Opfer nicht beobachtet haben. Er selbst hätte eine "dicke Lippe" gehabt.

Den 54-Jährigen hätte er nicht wieder gesehen. Dem gehe es gut, will er zur Antwort von Kumpels erhalten haben. Ein 41-Jähriger gab als Zeuge gestern an, das Opfer am 10. Juli in dessen Wohnung besucht zu haben. "Er sah schlimm aus und konnte kaum gehen. Das Sprechen fiel ihm schwer, er hatte eine gräuliche Gesichtsfarbe", erinnerte sich der Zeuge.

"Er hat einen Arzt gebraucht". Einen zu rufen, habe der 54-Jährige aber abgelehnt. Wie dieser Zeuge bestätigte auch ein 36 Jahre alter, weiterer Kumpel des Opfers, dass Opfer und Täter in der Vergangenheit des Öfteren in körperliche Auseinandersetzungen verwickelt waren. So habe das Opfer "öfter mal eins aufs Auge gekriegt". Der 36-Jährige brachte einen bislang unbekannten Zeugen ins Spiel. Der soll den Angeklagten bei der Attacke vom Opfer weggezogen sowie ein Taxi gerufen haben. Damit sei der 54-Jährige - entgegen der Darstellung des Angeklagten - vom Tatort weggefahren. Dieser neue Zeuge soll nunebenfalls im Prozess gehört werden.

Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler hat bislang sieben Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Am 7. April wird das Urteil erwartet. Der nächste Fortsetzungstermin ist der 18. März.