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Alkoholtherapie im Maßregelvollzug als Auflage 15 Monate Gefängnis für Gewalttäter

26.02.2015, 01:16

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Wegen gefährlicher Körperverletzung in einem Fall und versuchter Nötigung in zwei weiteren Fällen hat das Amtsgericht in der Vorwoche einen achtfach vorbestraften Stendaler zu 15 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig die Unterbringung des 25-jährigen Gewalttäters im Maßregelvollzug zur Alkoholtherapie an. Unbehandelt seien von dem Angeklagten weitere Straftaten zu erwarten, hatte zuvor eine Gerichtspsychiaterin in ihrem Gutachten festgestellt, ihn als "Spiegeltrinker" bezeichnet und die Unterbringung im Maßregelvollzug empfohlen. Alkohol spielte demnach bei allen Taten eine Rolle, auch wenn die Steuerungsfähigkeit infolgedessen weder vermindert noch aufgehoben gewesen sei. Im juristischen Sinn sei er daher voll schuldfähig, stellte das Gericht im Urteil fest.

Angeklagt waren weitaus mehr Taten (die Volksstimme berichte vom Prozessauftakt), die gegenüber der zu erwartenden Strafe in den verbliebenen Tatvorwürfen aber nicht ins Gewicht fielen und daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Vom Vorwurf der räuberischen Erpressung am 9. September in Havelberg sprach ihn das Gericht wegen "zu dünner Beweislage" frei.

Drei Anklagen gegen 25-jährigen Stendaler

Worum ging es in den verbliebenen drei Fällen? Der Angeklagte hatte eingeräumt, am 23. Februar vorigen Jahres vor einem Lehrlingsinternat in Stendal-Stadtsee einem ihm unbekannten Bewohner aufgelauert und ihn grundlos geschlagen zu haben. Das Opfer erlitt unter anderem eine Platzwunde am Kopf, die genäht werden musste. Das Geschehen war von der Überwachungskamera des Internats aufgezeichnet worden. Erst kurz zuvor war der ledige Vater eines Kindes aus verbüßter Haft in Freiheit gekommen, wo er einen Anti-Aggressionskurs absolviert hatte.

Des Weiteren sah es das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen als erwiesen an, dass er mit weiteren Mittätern am 14. Februar 2014 "überfallartig" in eine Wohnung eingedrungen ist und darin befindliche Jugendliche bedroht hatte. Er hatte eine Schreckschusswaffe dabei und drohte, "wer die Polizei ruft, bekommt eine Kugel in den Kopf". Eine ähnlich geartete Drohung erhielt einer der Jugendlichen einige Tage später bei einem Spaziergang am Stendaler Stadtsee noch einmal.

Weil einer der Zeugen zum Prozess zwar erschienen, vor der Aussage aber einfach wieder gegangen war, verhängte das Gericht gegen ihn eine Ordnungsstrafe über 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.