1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Stendal
  6. >
  7. Kommunalpolitiker beraten die Eingemeindungsverträge

Hauptausschuss des Stendaler Stadtrats Kommunalpolitiker beraten die Eingemeindungsverträge

Von Martin Rieß 16.06.2009, 07:02

Im Hauptausschuss des Stendaler Stadtrats stehen heute die Eingemeindungsverträge mit Dörfern der Verwaltungsgemeinschaft Stendal-Uchtetal auf der Tagesordnung. Die Volksstimme hat schon einmal einen Blick in die Vertragstexte geworfen.

Stendal. Die Wahlen zum Stadtrat sind seit einer Woche Geschichte – doch bevor der neue Stadtrat ab dem 6. Juli die Themen der Stendaler Kommunalpolitik anpackt, muss der alte Rat noch einmal ran : Heute geht es ab 17 Uhr im Hauptausschuss um die Eingemeindungen von Dörfern ins Stadtgebiet von Stendal. Denn dieses Thema muss – zumindest was die sogenannte freiwillige Phase der Eingemeindungen angeht – bis zum 30. Juni per Beschluss abgehakt sein. Nachdem die Mitglieder des Hauptausschusses heute also abstimmen, sind die Mitglieder des gesamten Stadtrats am Dienstag, 23. Juni, noch einmal am Zuge.

Insgesamt geht es um die Gebietsänderungsverträge mit elf Gemeinden ( siehe Infokasten ). Diese sind in den vergangenen Monaten zwischen den Gemeinden und der Stadt als Vertrag ausgehandelt worden, jetzt müssen sie also noch besiegelt werden.

Für Stendal bedeuten die Eingemeindungen, dass sich das Stadtgebiet zum Jahresbeginn auf einen Durchmesser von bis zu 40 Kilometern ausdehnt. In den Gemeinden selbst übernehmen die bisherigen Gemeinderäte dann die Funktion der Ortschaftsräte, die Gemeindebürgermeister werden zu Ortsbürgermeistern. Geradezu logisch erscheint die Umfirmierung der Feuerwehren in Ortsfeuerwehren, für die die Stadt Stendal zudem Veränderungen nur in Abstimmung mit den neuen Ortschaftsräten vornehmen darf.

Zum Beitritt der Gemeinden treten die bislang geltenden Regelungen des Ortsrechts außer Kraft und es gelten die Regelungen aus dem Ortsrecht der Stadt Stendal. Wo es allerdings Regeln gibt, da gibt es stets Ausnahmen : Das betrifft vor allem die zu zahlenden Gebühren. Von besonderem Interesse für Gewerbetreibende wie für Grundstückseigentümer dürften dabei die Hebesätze sein. Mit denen regeln Gemeinden, wie hoch die Gewerbe- und Grundstückssteuern sind. In den Verträgen wird fixiert, dass für einen begrenzten Zeitraum weiterhin die zumeist niedrigeren Sätze der ehemaligen Gemeinde gelten. Ab wann die Stendaler Sätze gelten, ist von Fall zu Fall unterschiedlich : In Buchholz gelten die Stendaler Regelungen beispielsweise ab Anfang 2013, in Heeren ab Anfang 2015 und in Uchtspringe ab Anfang 2016. Ähnliche Regelungen gelten übrigens für Ausbaubeiträge und Hundesteuern.

Ebenfalls von der Stadt übernommen werden sollen die bisherigen Gemeindemitarbeiter. Nach Möglichkeit sollen diese auch in den Ortschaften eingesetzt werden, die aus ihren bisherigen Gemeinden hervorgegangen sind. Das letzte Wort behält sich dazu jedoch vertragsmäßig der Stendaler Oberbürgermeister vor.