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Amtsgericht Wernigerode setzt zweijährige Freiheitsstrafe aus - 71-jähriges Opfer erhält Schmerzensgeld Jugendlicher Schläger muss sich vier Jahre bewähren

Von Jens Müller 21.12.2011, 05:20

Wernigerode/Wasserleben l Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20000 Euro ist ein 23-jähriger Wasserlebener verurteilt worden. Das Amtsgericht Wernigerode sah eine gefährliche Körperverletzung als erwiesen. Das Besondere: Die Haftstrafe wurde von Richter Klaus Tesch und seinen Schöffen für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

"Wir akzeptieren dieses Urteil und werden keine Rechtsmittel einlegen", erklärte der Wernige- röder Rechtsanwalt Thomas Voigt, der die Verteidigung des Angeklagten übernommen hatte. Er verwies darauf, dass sein Mandant von Beginn an geständig gewesen sei, sich an die Tat aber aufgrund enormen Alkoholkonsums und dem Rauchen von Haschisch nicht erinnern könne.

Was war geschehen? Am Abend des 5. Dezembers 2010 war der nun Verurteilte nach dem Besuch zweier Weihnachtsfeiern gewaltsam in die Wohnung des 70-jährigen Günter K. in Wasserleben eingedrungen - dem Großvater seiner Freundin. Wie das Opfer vor Gericht aussagte, habe sich der Angeklagte auf ihn gestürzt, mit dem Daumen ein Auge eingedrückt und brutal auf ihn eingeschlagen (Volksstimme berichtete).

"So etwas habe ich noch nie erlebt", meinte Rechtsanwalt Klaus-Peter Kwozalla, der Günter K. in dem Prozess vertreten und auf vorsätzliche schwere Körperverletzung plädiert hatte. Sein Mandant habe in jener Nacht Todesängste ausgestanden und neben diversen Blutergüssen, einem gebrochenen Nasenbein sowie Bisswunden extreme Augenverletzungen davongetragen. Noch heute leide er an den massiven Folgen des Überfalls. "Mein Mandant kann sich visuell nicht orientieren und hat durch die Sehanstrengungen täglich heftige Kopfschmerzen", schilderte Kwozalla. Hinzu kämen eine dauerhafte Kopfschiefstellung und ständige Doppelbilder auf dem rechten Auge, das aufgrund der Schläge nur noch eine 60-prozentige Sehkraft aufweise. Kwozalla: "Auf dem linken Auge hat mein Mandant nahezu kein Sehvermögen mehr."

Doch gerade letztere Aussage ist bei der Verhängung des Strafmaßes mit entscheidend gewesen, ob es sich bei der Tat um eine schwere oder nur um eine gefährliche Körperverletzung gehandelt hat. Während ein 70-seitiges psychiatrisches Gutachten dem Angeklagten keine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigte, wertete das Gericht einige Umstände als mildernd. So habe der Angeklagte, der erst vor wenigen Monaten Vater geworden war, eine feste Arbeitsstelle und lebe nach einer Entziehungskur absti- nent von Alkohol und anderen Drogen.

Zwar erfahre Günter K., der inzwischen einen Rollator benötigt, große Unterstützung von Familienangehörigen und Schulkameraden. Die Nacht des 5. Dezember wird ihn aber wohl noch lange verfolgen. Sein Anwalt: "Er ist immer noch in psychiatrischer Behandlung, weil er diesen Überfall immer und immer wieder erlebt."

Neben der vereinbarten Ratenzahlung des Schmerzensgeldes habe der Verurteilte auch die Kosten des Verfahrens einschließlich der des Klägers zu tragen.