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Nach illegaler Abfallbeseitigung in Veckenstedt drohen Konsequenzen Kreisverwaltung reagiert mit Sanktionen

29.11.2010, 04:24

Halberstadt/Veckenstedt (rar). Zumindest einer der zahlreichen weiteren Verursacher in Sachen der illegalen Müllentsorgung auf Veckenstedts Osterfeuerplatz (Harzer Volksstimme berichtete) muss demnächst mit Konsequenzen rechnen. Er hatte auf einem Karton seine Adresse hinterlassen und sich unterdessen auch zu der Ordnungswidrigkeit bekannt.

Bei der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes der Gemeinde Nordharz war diese illegale Ablagerung zur Anzeige gebracht worden und von dort daraufhin ein Verwarngeld in noch unbekannter Höhe vorgeschlagen worden.

Der Verursacher hat unterdessen seinen Müll von dieser Stelle beseitigt, so eine Pressemitteilung der zuständigen Harzkreisverwaltung beziehungsweise auch des Kreis-Umweltamtes. Auf Nachfrage der Harzer Volksstimme heißt es darin weiter: "Die Ablagerung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (zum Beispiel die Verkippung in freier Landschaft) ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden". Für den Fall, dass auch gefährliche Abfälle in der Natur abgelagert werden, wie zum Beispiel Asbest oder Dämmwolle, stellt dieses nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern stattdessen einen Straftatbestand dar. Das Strafmaß reicht in diesem Punkt sogar bis zu einer fünfjährigen Freiheits- oder auch Geldstrafe.

Veckenstedts Ortsbürgermeister hatte sich zuvor beklagt, dass an mehreren Stellen im Ort Gartenabfälle illegal entsorgt werden. Das betreffe sogar Plätze, die erst wenige Tage vorher aufwändig und teuer auf Gemeindekosten beräumt worden waren. Zudem würde an mehreren Stellen sogar Bauschutt in die Ilse gekippt.