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Stadtrat beschließt Zyklus der Straßenreinigung Kehrmaschine fegt zweimal im Monat, aber zu welchem Preis?

09.12.2009, 04:52

Wolmirstedt ( cl ). Der Turnus der maschinellen Straßenreinigung stand kürzlich im Stadtrat zur Diskussion. Die Räte sollten entscheiden, nach welcher der drei von der Verwaltung vorgeschlagenen Varianten künftig in der Kernstadt und den Ortschaften gekehrt werden soll ( Volksstimme berichtete ).

Schon in der Beratungsfolge zeichnete sich ein klarer Favorit ab, der dann auch einstimmig beschlossen wurde. Künftig sollen Haupt- und Durchgangsstraßen – das Ordnungsamt gibt hierfür 35 000 Meter als zu erbringende Leistung an – einmal wöchentlich maschinell gekehrt werden. In Anliegerstraßen von Wohngebieten sowie Straßen der Ortsteile wird nach der Entscheidung des Stadtrates einheitlich und ohne Unterscheidung einmal vierzehntätig die Kehrmaschine ihre Runden drehen.

Diskussionen gab es auf der Ratssitzung nur über die Kosten. Dirk Illgas vom Ordnungsamt stellte nochmals klar, dass die zu behandelnde Vorlage lediglich den Kehrrhythmus festlegen soll. Erst nachdem die Stadträte ihren Willen kundgetan haben, erfolgt die Gebührenkalkulation, die dann dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Müssen Farsleber künftig auch mehr bezahlen ?

Uwe Claus ( CDU ) stellte öffentlich die Frage nach der Gültigkeit der Satzung für die Ortschaft Farsleben. Im Gebietsänderungsvertrag, der im Zuge der Eingemeindung zwischen Wolmirstedt und Farsleben abgeschlossen wurde, steht nämlich, dass für Satzungen, die sich zwischen Wolmirstedt und Farsleben unterscheiden, eine übergangsweise Anpassungsfrist von fünf Jahren einzuräumen ist.

Klaus Mewes ( UWG Farsleben ) hatte schon während der Beratungsfolge darauf hingewiesen, dass der Ortschaftsrat auf die Einhaltung des Vertrages und damit auf die Beibehaltung der niedrigeren Gebühren besteht.

Wie Bürgermeister Dr. Zander auf der Stadtratssitzung erklärte, sei die Stadtverwaltung der Meinung, dass diese Klausel durch " veränderte Bedingungen " nicht mehr gelte. Allerdings hätte man den Sachverhalt schon zur Prüfung an die Kommunalaufsicht weitergeleitet.

Spätestens wenn der Stadtrat die neue Straßenreinigungsgebührensatzung beschließen soll, würde man darüber nochmal diskutieren. Über den Jahreswechsel bleibt dem Fachamt jetzt erstmal Zeit, die zum ausgewählten Zyklus passenden Gebühren auszurechnen und eine entsprechende Satzung zu erarbeiten.