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Verfassungsklage wird am 24. März in Magdeburg verhandelt Angern, Burgstall und Loitsche ziehen optimistisch vor Gericht

Von Burkhard Steffen 19.03.2009, 06:06

Angern / Burgstall / Loitsche. Die Bürgermeister der Gemeinden Angern, Alfred Bühnemann, Burgstall, Sigurd Heimann, und Loitsche, Gerriet Rosenbohm, trafen sich gestern mit Rechtsanwalt Ulrich Koehler und Verwaltungsleiter Thomas Schmette. Gegenstand des Treffens war die Vorbereitung auf die Verhandlung des Landesverfassungsgerichtes am kommenden Dienstag in Magdeburg. Der Glindenberger Rechtsanwalt Ulrich Koehler vertritt die drei Gemeinden juristisch.

Angern, Burgstall und Loitsche hatten sich nicht der Sammelklage der Volksinitiative angeschlossen, sondern im vergangenen Jahr separat eine Verfassungsklage gegen das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform eingereicht. " Wir wollen die spezif schen Probleme, die unsere Gemeinden mit der Gemeindegebietsreform haben, vom Verfassungsgericht geklärt haben ", begründete Sigurd Heimann den Alleingang der drei Elbe-Heide-Gemeinden.

Alfred Bühnemann sitzt auf der Klägerbank

Das Landesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag ( 11 Uhr im Justizzentrum Magdeburg ) aber sowohl die Klage der Volksinitiative Sachsen-Anhalt, als auch die Beschwerden von Angern, Burgstall und Loitsche sowie eine Klage der FDP-Landtagsfraktion, die ihre parlamentarischen Rechte im Verfahren beschnitten sieht.

" Drei Berufsrichter und vier Laienrichter sitzen im Verfassungsgericht ", erläuterte Rechtsanwalt Ulrich Koehler den drei Bürgermeistern, von denen einer auf der Klägerbank Platz nehmen wird. In der Runde verständigte man sich darauf, dass das Angerns Bürgermeister Alfred Bühnemann sein wird.

" Wir wollen unser Möglichstes versuchen, um die Selbständigkeit der Gemeinden im Land so weit wie möglich zu erhalten ", formulierte Loitsches Bürgermeister Gerriet Rosenbohm die Hoffnungen, mit denen die drei Bürgermeister nach Magdeburg fahren. Nach der Verhandlung des Landesverfassungsgerichtes vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen, bis die Entscheidung bekanntgegeben wird. " Wir erwarten aber eine zeitnahe Entscheidung, die möglichst noch im Monat Mai, also vor dem Ende der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform, getroffen wird. Bis dahin sollten alle Gemeinden im Land Rechtssicherheit haben ", betonte Alfred Bühnemann.

Was passiert, wenn das Landeverfassungsgericht die Gemeindegebietsreform kippt ? " Alle Beschlüsse, die in den vergangenen Monaten in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft gefasst worden sind, können notfalls wieder revidiert werden ", so Verwaltungsleiter Thomas Schmette. Eine Ausnahme bilde aber Glindenberg, das mit Wolmirstedt eine Eingemeindung zum 1. Juli 2009 vereinbart hat.