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Straßenverzeichnis steht im Internet Das Zerbster Stadtrecht regelt, wer räumen muss

20.12.2010, 04:31

Zerbst (cbi). Müssen in der Siedlung Steinstücke die Einwohner die Straßen selbst räumen oder ist die Stadt dafür verantwortlich? Bewohner der Siedlung wandten sich mit dieser Frage an die Volksstimme (Ausgabe vom 11. Dezember). Sie hatten sich darüber beschwert, dass die Stadt bei ihnen keinen Winterdienst vornimmt. Volksstimme fragte bei der zuständigen städtischen Bauverwaltung nach und die gab die Auskunft, dass für die Räumung der Siedlungsstraßen die Eigentümer der Grundstücke verantwortlich sind.

Nun meldeten sich erneut Anwohner bei der Volksstimme. Sie hätten beim Ordnungsamt nachgefragt und dort wurde ihnen mitgeteilt, dass die Stadt sehr wohl räumen müsse. Was stimmt denn nun?

Die Volksstimme setzte sich mit Arne Haberland, Mitarbeiter des Ordnungsamtes, in Verbindung. Der sagt: "Zerbst hat ein Stadtrecht. Da ist unter Punkt 3 ,Recht, Sicherheit und Ordnung‘ nachzulesen, wie die rechtliche Situation ist. In Punkt 3.3. der ,Satzung der Stadt Zerbst zur Sauberhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze‘ ist das festgelegt. Außerdem gibt es unter diesem Punkt ein Straßenverzeichnis. Dort ist für jede einzelnen Straße festgelegt, wer für die Reinigung der jeweiligen Straßen die Verantwortung trägt. Und in Steinstücke sind es die Eigentümer der Grundstücke."

Bei der Räumung der Fußwege gibt es in der Siedlung eine Besonderheit. "Nicht vor allen Häuser gibt es Fußwege", so Arne Haberland. Hier sagt das Stadtrecht, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, so ist ein Streifen von mindestens einem Meter Breite oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn vom Schnee freizuhalten."

Welche Straßen von der Stadt gereinigt werden und welche nicht, ist auf der Homepage nachzulesen. Derzeit arbeitet die Stadt Zerbst daran, auch die Straßen der neuen Ortschaften in diese Datei einzupflegen. Bis dahin erteilt das Ordnungsamt Auskünfte.

www.stadt-zerbst.de