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Verspäteter Baustart an Ortsdurchfahrt Dalchau Stadt Möckern zahlt Fördergelder zurück

31.12.2010, 04:32

Die Stadt Möckern muss für die Straßenbaumaßnahme an der Ortsdurchfahrt Dalchau Fördergelder zurückzahlen. Darüber informierte Bürgermeister Frank von Holly die Stadträte in der zurückliegenden Ratssitzung. Um eine termingerechte Rückzahlung zu veranslassen, hatte der Möckeraner Stadtchef eine so genannte Eilentscheidung veranlasst.

Von Stephen Zechendorf

Möckern/Dalchau. Die Straßenarbeiten an der Dalchauer Ortsdurchfahrt ist eine Baumaßnahme, die mit finanzieller Beteiligung des Landkreises Jerichower Land und mit Fördermitteln des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark durchgeführt wird. Sie ist in zwei Bauabschnitte unterteilt, wobei der erste Bauabschnitt im Jahr 2009 und der zweite im Jahr 2010 geplant war.

Im Verlauf der Arbeiten konnten Kosten reduziert werden, andere Maßnahmen wurden nicht durchgeführt. Dementsprechend verringerten sich die Gesamtrechnung und der Anteil der Förderung vom ALFF. Zurückgezahlt werden mussten somit 11 775 Euro. Hinzu kommen Zinsen, die noch berechnet werden müssen.

"Die Fördermittel für den ersten Bauabschnitt waren für das Haushaltsjahr 2009 gebunden und mussten spätestens im Februar verausgabt und nachgewiesen werden", erklärte Frank von Holly. Wegen der zeitlich späten Bewilligung der Baumaßnahme durch das ALFF und des daraus resultierenden späten Baubeginnes konnten die Arbeiten aber erst Mitte des Jahres 2010 fertiggestellt werden, heißt es in den Ausführungen des Stadtbürgermeisters weiter: "Die Verwendung der Fördermittel im vorgegebenen Zeitraum war daher nicht möglich. Dafür werden durch das ALFF Zinsen berechnet."

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben im Haushalt 2010 erfolgt laut Frank von Holly über die Haushaltsstelle des zweiten Bauabschnittes. Denn durch den späten Baubeginn werden die eigentlich veranschlagten Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2010 nicht benötigt.

Die Stadtverwaltung Möckern geht von einer Haushaltsüberschreitung von 15 000 Euro insgesamt aus.