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Berufungsprozess um EuroBike-Dieb Sind die Beweise aus der Durchsuchung zulässig?

Von Judith Kadow 19.05.2010, 05:19

Zerbst/Lindau/Dessau-Roßlau. "Wir haben hier ein wirklich ambitioniertes Verfahren vor uns." Mit diesen Worten eröffnete gestern des Vizepräsident des Landesgerichtes in Dessau-Roßlau, Jörg Engelhard, den Berufungsprozess vor der 7. kleinen Strafkammer gegen einen 37-jährigen Lindauer, der zwischen 2004 und 2007 Fahrradteile im Wert von über 13 000 Euro aus einer Zerbster Firma gestohlen und weiterverkauft haben soll.

"Wir klären alles auf und wenn es 100 Jahre dauert."

Im August 2009 verurteilte das Amtsgericht Zerbst den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. 62 einzelne Taten wurden dem dreifachen Vater damals zur Last gelegt. Die Grundlage der Anklage und auch des Urteils bildete eine sogenannte Differenzliste, die der Geschäftsführer der Zerbster Fahrradbaufirma der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellte. Jene Liste setzte sich wie folgt zusammen: Bei einer Durchsuchung des Grundstücks des Angeklagten, wurden zahlreiche Fahrradteile sichergestellt. Die Firma wiederum stellte mit Hilfe des Durchsuchungsprotokolls jene Differenzliste, die widerspiegeln soll, welche Fahrradteile im Unternehmer nachgeordert werden musste und beim Verdächtigen gefunden wurden.

Im jetzigen Berufungsverfahren geht es nun darum, dass die Verteidigung die Beweiswürdigung des Amtsgerichts in Frage stellt. Können jene 62 abgeurteilten Einzeltaten als solche gewertet werden? Entwendete, falls der Verdächtige dies überhaupt hat, mehrere Teile innerhalb einer Tat? Der Angeklagte schwieg gestern zu diesen Fragen. Auch Richter Engelhard gestand ein, dass die Justiz hier einiges an Problemen geschaffen hat. "Um nicht zu sagen, der Fall wurde vermurkst."

Ob der Angeklagte die Teile gestohlen hat oder nicht, war gestern weniger Gegenstand der Verhandlungen. Vielmehr versuchte der Richter mit seinen beiden Schöffen das Chaos im Durchsuchungsprotokoll, in der Anklageschrift und im Urteil zu besiegen. Denn: Zwischen Anklage und Urteil tauchen zwei Divergenzen auf. Zum einen enthält die Anklage keinen Anklagepunkt neun, das Urteil schon. Darum vermindert sich die Anzahl an Anklagepunkten von ursprünglich 63 auf 62. Des Weiteren sei der 51. Anklagepunkt mit einem Freispruch versehen und daher nicht im Urteil enthalten. Somit stehen 63 Anklagepunkte in der Anklage und nur 61 im Urteil.

Außerdem stimmten Anklageliste und Durchsuchungsprotokoll nicht 100-prozentig überein. Manche Fahrradteile sind zusammengefasst, "ohne, dass ich weiß, warum", wiederholte sich Engelhard mehrmals. Stundenlang arbeitete sich der Richter gemeinsam mit dem Geschäftsführer, der als Zeuge geladen war, durch die Listen. "Wir klären das alles auf und wenn das 100 Jahre dauert", sagte Engelhard. Beispielsweise sind in der Anklageschrift 89 Shimano-Kassetten aufgeführt, die im Durchsuchungsprotokoll jedoch an zwei Positionen auftauchen. Zum einen unter Punkt 24 als ein Karton mit 50 Kassetten, der originalverpackt auf dem Grundstück des Angeklagten gefunden wurde. Unter Punkt 36 fanden sich die übrigen 36 Kassetten anderer Bauart.

Auf Nachfrage des Verteidigers schilderte der Geschäftsführer die Unterschiede im Aufbau der beiden Kassetten. "Ich frage sie das, weil es nicht im Beschlagnahmeprotokoll steht", erklärte dieser. Darauf schaltete sich Engelhard ein: "Da steht sowieso nichts drin."

Nach Stunden der Suche, des Vergleichs, der Zuordnung und Einteilung resümierte Engelhard beim erneuten Wühlen durch Anklageschrift und Beschlagnahmeprotokoll: "Ich krieg‘ hier noch die Krise bei diesem ganzen Hin und Her." Dem stimmten wohl auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu.

"Die Menge, die wir gefunden haben, hat mich erschlagen."

Derweil machte der Geschäftsführer mehrmals deutlich, wie enttäuscht er von seinem ehemaligen Mitarbeiter ist, der von 1995 bis 2007 im Unternehmen als Fahrradmonteur beschäftigt war. "Die Menge, die wir bei ihm gefunden haben, hat mich erschlagen. Es war erschreckend", sagte der 57-jährige Zerbster.

Neben Fahrradeinzelteilen und ganzen Komponentensätzen wird dem Lindauer auch der Diebstahl einer Heißluftpistole und zweier Akkuschrauber samt Akku und Ladegerät bezichtigt, die in seinem Badezimmer sichergestellt wurden. Auch hier wollte der Angeklagte nichts von einem Diebstahl wissen. Er habe einem Vorarbeiter gesagt, dass er sich die Akkuschrauber ausleihen wolle. "Sorry, dass ich sie mir ausgeliehen habe", sagte der Angeklagte nach einem Wortgefecht mit dem Zeugen. "Du hast dir ‘ne ganze Menge ausgeliehen", gab dieser zurück. Auch Richter Engelhard fand den Fund der beiden Akkuschrauber und die Erklärung des Beschuldigten sehr "verwunderlich". "Arbeitsgerichte hauen bei solchen Dingen schon ziemlich rein", sagte der Vorsitzende.

Am zweiten Prozesstag werden morgen werden die an der Durchsuchung beteiligten Polizisten angehört werden sowie die Ehefrau des Angeklagten.