Ab wann wählen?
In Sachsen-Anhalt gibt es seit 1998 bei Kommunalwahlen aktives Wahlrecht schon mit 16 Jahren.
In der Landesverfassung (Artikel 42) steht mit Blick auf Landtagswahlen unter anderem: "Wahlberechtigt und wählbar sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet und im Lande Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz haben."
In Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein dürfen Jugendliche ab 16 Jahren Landtag bzw. Bürgerschaft wählen.