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Tierschützer verlieren Prozess Freier Flug für Bundeswehr in der Heide

02.04.2015, 01:26

Leipzig (dpa) l Im Streit um Tiefflüge der Bundeswehr in der Colbitz-Letzlinger Heide hat das Bundesverwaltungsgericht den Naturschützern Grenzen gesetzt. Der Naturschutzbund (Nabu) Sachsen-Anhalt hatte mit einer Klage durchsetzen wollen, dass er möglichst früh über die Pläne für die Übungen informiert wird.

Die Naturschützer fürchteten, dass durch die Tornado-Tiefflüge in einer Höhe unter 600 Metern brütende Vögel in dem geschützten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet gefährdet werden. Sie wollten schon während einer sogenannten FFH-rechtlichen Verträglichkeitsprüfung in die Planungen einbezogen werden. Dazu sind die Behörden jedoch nicht verpflichtet, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. (Az.: 4 C 6.14)

Die FFH-Verträglichkeit von Tiefflügen und anderen Manövern muss zwar geprüft werden. Aber erst wenn feststeht, dass es erhebliche Beeinträchtigungen geben kann, müssen die Naturschützer angehört werden. Das sei eigentlich zu spät, denn dann seien ja die Entscheidungen schon getroffen, hatte Nabu-Anwalt Peter Kremer im Prozess moniert.

In dem seit 2008 schwelenden Streit um die Tiefflüge haben die Naturschützer trotzdem einige Etappensiege erzielt. Im Eilverfahren setzten sie 2008 einen vorläufigen Stopp der Flüge durch. Zudem entschied das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Jahren, dass die Bundeswehr die FFH-Verträglichkeit der Übungen auf jeden Fall prüfen muss und nicht einfach fliegen darf.

Die Bundeswehr betreibt in der Colbitz-Letzlinger Heide in der Altmark nördlich von Magdeburg einen der größten militärischen Übungsplätze in Europa. Dort liegt aber auch ein anerkanntes europäisches Vogelschutzgebiet, in dem Wiedehopf, Heidelerche oder Schwarzspecht beheimatet sind.