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Winterdienst: Eisleben verstößt gegen Gesetz

16.12.2011, 04:21

Eisleben (dpa) l Im Streit um den Winterdienst in Eisleben hat die Kommunalaufsicht des Landkreises die Lutherstadt aufgefordert, eine neue Satzung zu erstellen.

Das teilte der Landkreis Mansfeld-Südharz gestern nach einem Gespräch mit Vertretern der Stadt mit. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht ist die bisherige Satzung, in der das Schneeschippen geregelt ist, rechtswidrig. Die Aufsicht stört sich daran, dass Anwohner nicht nur die Bürgersteige vor ihrem Haus von Schnee befreien, sondern bis zur Straßenmitte reinigen müssen. Für den Fall, dass die Stadt den Winterdienst übernimmt, kann sie dem Bürger die Kosten in Rechnung stellen. Laut Kommunalaufsicht ist dies jedoch nicht durch das Landesstraßengesetz gedeckt.

Das Problem dabei ist nach Angaben der Stadt, dass nirgends festgeschrieben ist, ob für den Winterdienst eine Gebühr erhoben werden darf oder nicht. "Im Gesetz steht nur, dass die Städte für den Winterdienst verantwortlich sind im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit", sagte ein Sprecher. "Es fehlt aber der entscheidende Satz, ob Gebühren erlaubt sind. Das ist das Problem, das wir haben." Die Regeln zum Schneeschippen habe die Stadt 2010 eingeführt. Grund dafür war der massive Schneefall in den vergangenen zwei Jahren.