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  5. Kindergärten sollen für Liederkopien zahlen

Verwertungsgesellschaft vertritt die Rechte der Urheber und will pro 500 Blatt etwa 56 Euro im Jahr Kindergärten sollen für Liederkopien zahlen

30.12.2010, 04:25

München (dpa/pn). Kindergärten sollen für Kopien aus Liederbüchern Gebühren zahlen. 36 000 Kindergärten haben seit Anfang des Jahres Post von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) bekommen. Dafür hagelte es Proteste von Sozialverbänden und Kita-Trägern. Doch die große Verwertungsgesellschaft Gema aus München weist die eigentliche Verantwortung für die Briefe von sich.

Nicht die Gema sei für solche Kopien von Liedblättern zuständig, sondern die kleinere VG Musikedition in Kassel, erklärte eine Gema-Sprecherin. Die Gema habe lediglich organisatorisch geholfen und die Briefe verschickt.

An der Sache ändert das aber nichts: Die Kindergärten sollen zahlen. "Grundsätzlich besteht in Deutschland nach dem Urheberrechtsgesetz ein Kopierverbot für Werke der Musik", teilte die VG Musikedition mit. Dies umfasse auch Kopien, die zum Bildungszweck genutzt werden.

Der Lizenzvertrag ermögliche den Kindergärten eine "legale musikalische Erziehung", erklärte VG-Geschäftsführer Christian Krauß. Außerdem sei dieser kostensparend, weil die Bildungseinrichtungen ansonsten Liederbücher kaufen müssten.

Pro 500 Kopien müssten die Kindergärten etwa 56 Euro bezahlen. Der Pauschalbetrag wird einmal im Jahr fällig. Kirchliche und kommunale Kindergärten bezahlen weniger aufgrund eines Gesamtrabattvertrages. Die VG strebe mit dem Vertrag einen Interessensausgleich zwischen Urheber und Bildungsauftrag der Einrichtungen an. Von einem Sing-Verbot könne keine Rede sein. Das Singen selbst sowie das Kopieren nicht-geschützter Werke seien natürlich erlaubt.

Das Bundesfamilienministerium nannte das Singen in Kindertagesstätten einen "unverzichtbaren Teil der frühkindlichen Bildung". Sollte es in Kitas tatsächlich zu Urheberrechtsproblemen kommen, "so müssen sie so schnell wie möglich abgestellt werden". Ein Rahmenvertrag, wie er für Schulen bereits bestehe, könnte dabei ein Lösungsansatz sein.

Dies sei nicht vergleichbar, teilte die VG Musikedition mit. Denn Kindergärten hätten viele unterschiedliche Träger wie Kommunen, Kirchen oder Wohltätigkeitsverbände.