Streit um Wahlparty AfD-Räumungsklage - kein Urteil und Vorwürfe vom Vermieter
Nach der Bundestagswahl beschert eine Party der AfD Ärger mit dem Vermieter. Er kündigt der Partei, weil diese aus seiner Sicht gegen Vorgaben verstoßen hat. Die Fronten sind verhärtet.

Berlin - AfD und Vermieter finden im Streit um die fristlose Kündigung des Mietvertrags für die Bundesgeschäftsstelle in Berlin keine Lösung. Eine Güteverhandlung vor dem Landgericht Berlin scheiterte. Nun entscheidet das Gericht über die Räumungsklage der Eigentümerfirma. In einer Woche (26. September) will Richter Burkhard Niebisch sein Urteil verkünden, wie er mitteilte.
Der Eigentümer der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf will die AfD nicht länger als Mieter dulden. Hintergrund ist die Wahlparty nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes. Aus Sicht von Vermieter Lukas Hufnagl verstieß die Partei damit gegen Vorgaben. Der österreichische Immobilieninvestor kündigte der AfD deswegen fristlos, ohne sie vorher abzumahnen. Er verlangt eine Räumung mehrere Monate vor dem Ende der Mietverträge, die nach Angaben der Partei bis 2027 laufen.
Hitzige Wortgefechte vor Gericht
Die Partei weist die Vorwürfe zurück. „Es handelt sich um eine rein wirtschaftliche Auseinandersetzung: Politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert – zum Nachteil der Alternative für Deutschland“, erklärte Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter, vor der mündlichen Verhandlung.
Die Partei zeigte sich erneut kompromissbereit. „Wir haben eine Mediation angeboten“, sagte Gottschalk, der die Partei vor Gericht vertrat. In der Verhandlung bot die AfD an, zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und bis dahin die Miete um sechs Prozent zu erhöhen.
Eigentümer: Vergleichsvorschläge „Farce“
Aus Sicht von Eigentümer Hufnagl sind die Vergleichsvorschläge nicht ernst zu nehmen, er sprach von einer „Farce“. „Sie haben doch sicher was anderes, dann ziehen Sie doch einfach um“, sagte er. Ein Gegenangebot machte der Kläger nicht.
Die AfD ist nach eigenen Angaben auf der Suche nach einer neuen Parteizentrale. Auch ein Kauf kommt dabei infrage, wie Sprecher Gottschalk am Rande der Verhandlung sagte. Die Partei sucht einen repräsentativeren Sitz, der näher am Bundestag liegen soll.
Der österreichische Investor und die Vertreter der AfD lieferten sich vor Gericht teils hitzige Wortgefechte. Dabei war vor allem Hufnagl emotional. Er sprach von Bedrohungen und Erpressungsversuchen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomeß.
Staatsanwaltschaft prüft Anzeige
Gegen beide hat Hufnagl nach eigenen Angaben Anfang Juli bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchter Erpressung und Nötigung gestellt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte den Eingang. Es werde noch geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliege, teilte er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Laut Hufnagl soll Hütter unter anderem von einer „Hausbesetzung“ gesprochen haben. Nach seinen Angaben soll der Bundesschatzmeister auch gedroht haben, es sei kein Problem, „zwei Busse mit strammen Jungs anzukarren“.
Die AfD weist dies zurück. „Die Vorwürfe sind frei erfunden“, sagte Bundesgeschäftsführer Malcomeß der dpa. Die Strafanzeige sei „prozesstaktisch motiviert“ und erst zu einem späten Zeitpunkt erfolgt. Hütter ergänzte: „Die Vorwürfe entspringen seiner Fantasie“, sagte Hütter. Er sei in der Angelegenheit „tiefenentspannt“, so der AfD-Bundesschatzmeister.
Vertrauensverhältnis zerstört
Aus Sicht des Richters könnte nach erster Einschätzung seitens der Partei gegen den Vertrag verstoßen worden sein. Die Frage sei jedoch, ob dies die fristlose Kündigung rechtfertige, erklärte Niebisch.
Kläger-Anwalt Malte Monjé argumentierte, das Vertrauensverhältnis sei tiefgehend zerstört. Darum sei eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich. Die Partei habe, nachdem sie keine anderen Räume dafür gefunden habe, gegen die Vereinbarung den Hof für die Wahlparty genutzt.
Hufnagl, der mit Personenschützern zum Gericht kam, verwies auf seine Vorwürfe gegen Hütter und Malcomeß. Es sei ihm nicht zuzumuten, mit diesen ständig zu tun haben zu müssen. Er bekomme Drohanrufe und habe seine Privatadresse wechseln müssen, schilderte der Kläger weiter.
Ob der Streit mit einem Urteil in der nächsten Woche beendet wird, ist fraglich. Wie der Richter sagte, wird eine Berufung zum Kammergericht möglich sein.