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Entwurf zum Polizeigesetz CDU für weitreichende Befugnisse der sächsischen Polizei

Die CDU will die sächsische Polizei schlagkräftiger im Kampf gegen Kriminalität machen. Dazu hat sie ein Positionspapier vorgelegt.

Von dpa 25.02.2026, 14:08
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag ist für möglichst weitreichende Befugnisse der Polizei beim Kampf gegen Kriminalität. (Archivbild)
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag ist für möglichst weitreichende Befugnisse der Polizei beim Kampf gegen Kriminalität. (Archivbild) Robert Michael/dpa

Dresden - Die CDU im Sächsischen Landtag wünscht sich möglichst weitreichende Befugnisse der Polizei. Einen Tag nach Vorlage des Entwurfes der CDU-SPD-Minderheitsregierung zum neuen Polizeigesetz legte CDU-Innenpolitiker Ronny Wähner ein Positionspapier seiner Fraktion vor. Dabei sprach er sich explizit für eine Online-Durchsuchung von Computern aus. Das sei mit Blick auf die Terror-Abwehr notwendig.

Bei der verdeckten Online-Durchsuchung geht es darum, verschlüsselte Daten als Spurenansatz oder Beweismittel auswerten zu können. Auch Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte bedauert, dass der sächsischen Polizei ein solches Mittel nicht zur Verfügung steht. Der Gesetzentwurf mit dem Koalitionspartner SPD gilt als klassischer Kompromiss. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), die Grünen und Linken meldeten bereits Bedenken an.

CDU für Videoüberwachung an gemiedenen Orten

Zudem sprach sich Wähner für eine umfassendere Videoüberwachung an Orten aus, die von der Bevölkerung häufig gemieden werden – etwa Bahnunterführungen oder Stadtparks. Nach dem Gesetzentwurf bekommt die Polizei die Befugnis zum Einsatz intelligenter Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Ein Abgleich biometrischer Daten soll aber nur bei einer konkreten Fahndung und mit richterlicher Anordnung möglich sein.

Im Positionspapier der CDU-Fraktion heißt es: „Ziel ist nicht der flächendeckende Überwachungsstaat, sondern die Ermöglichung eines lageangepassten, verhältnismäßigen Einsatzes dort, wo er erforderlich ist.“ Auch im digitalen Raum müsse der Rechtsstaat handlungsfähig bleiben. Klassische Telekommunikationsüberwachung reiche häufig nicht mehr aus.

Mit der Kriminalitätsentwicklung auf Augenhöhe bleiben

Die Kriminalität habe sich geändert, begründete Wähner sein Votum für stärkere Befugnisse. Man müsse mit der Entwicklung auf Augenhöhe kommen. In Gesprächen mit Polizisten bekomme er oft die Frage gestellt, ob die Politik noch hinter der Polizei stehe. Sachsen sei mit dem neuen Polizeigesetz keineswegs „experimentell“ unterwegs. Viele der geplanten Maßnahmen wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung seien in anderen Bundesländern schon Praxis.

Wähner rechnet mit schwierigen Verhandlungen zum neuen Polizeigesetz. Nach den Vorgaben des sächsischen Verfassungsgerichtes müssen die Änderungen bis 30. Juni umgesetzt werden. Man befinde sich aber bereits in Konsultationen mit den Oppositionsfraktionen. Der CDU-Politiker geht davon aus, dass sich eine „parlamentarische Mehrheit aus der Mitte“ heraus findet, die Regierung also nicht auf Stimmen der AfD angewiesen ist.