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Verkehr Freie Wähler: Mit Verfassungsklage Volksbegehren erleichtern

Von dpa Aktualisiert: 22.09.2021, 05:49
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel.
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Arne Dedert/dpa/Symbolbild

Bernau - Die Freien Wähler in Brandenburg wollen mit Hilfe einer Klage vor dem Landesverfassungsgericht die Sammlung von Unterschriften für Volksbegehren während der Corona-Zeit erleichtern. Der Hintergrund ist das Volksbegehren der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler zur Abschaffung der Anliegerbeiträge für den Ausbau sogenannter Sandpisten, das am 12. Oktober startet.

Die Sammlung von 80.000 Unterschriften innerhalb von sechs Monaten in Rathäusern „stellt mitten in den steigenden Corona-Zahlen eine unverhältnismäßige Hürde dar“, kritisierte der BVB/Freie Wähler-Landesvorsitzende Péter Vida am Montag. Der Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richte sich auf die Zulassung der Möglichkeit einer Straßensammlung, solange Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie gelten. Das Verfassungsgericht Brandenburg äußerte sich am Montag nicht zur Frage, ob die Klage eingereicht wurde.

Für Volksinitiativen hatte der Landtag im vergangenen Jahr die Dauer der Unterschriftensammlung wegen der Corona-Pandemie von 12 auf bis zu 18 Monate verlängert. Der Freie-Wähler-Landeschef verwies auch darauf, dass die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen planen, die Unterschriften für Wahlvorschläge zu Direktwahlen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten, die bis Ende März 2022 anstehen, zu halbieren.

Die Volksinitiative der Freien Wähler fordert, dass das Land die Kosten für die Erschließung von Sandstraßen übernimmt, die schon vor der Wende als Wohnstraßen genutzt wurden. Der Landtag hatte sie Mitte Juni mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Das Verkehrsministerium rechnet mit Gesamtkosten von vier Milliarden Euro für das Land bei Abschaffung der Anliegerbeiträge, die Freien Wähler halten die Kosten für deutlich niedriger.